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Erbrecht

Erbrecht ist das Rechtsgebiet, das die Rechtsfolgen des Todes einer natürlichen Person regelt. Es behandelt die Übertragung des Vermögens des Erblassers auf die Erben, die Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen und die Verteilung des Nachlasses.

Zentrale Begriffe sind Erblasser (die Person, deren Tod den Rechtsfall auslöst), Erben (die Berechtigten), Nachlass (das

In vielen Rechtsordnungen gilt die gesetzliche Erbfolge, wenn kein gültiges Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie richtet

Verfügungen von Todes wegen können durch ein Testament oder durch einen Erbvertrag getroffen werden. Ein Testament

Die Abwicklung des Nachlasses umfasst die Feststellung der Erben, die Begleichung von Schulden und Verbindlichkeiten sowie

Vermögen
des
Verstorbenen),
Vermächtnis
(eine
bestimmte
Zuwendung
aus
dem
Nachlass)
sowie
Erbfolge
und
Erbschein
(ein
gerichtliches
Dokument,
das
die
Erben
bestätigt).
sich
nach
Verwandtschaftsgrad,
Ehepartnern
und
bestimmten
Rangfolgen
der
Erben.
Der
Pflichtteil
schützt
bestimmte
nahe
Angehörige
vor
vollständiger
Enterbung
und
begrenzt
den
Gestaltungsspielraum
des
Erblassers.
kann
eigenhändig
oder
notariell
beurkundet
sein;
ein
Erbvertrag
bindet
die
Vertragsparteien
auch
zu
Lebzeiten
und
kann
in
bestimmten
Fällen
nur
einvernehmlich
geändert
werden.
die
Verteilung
von
Vermögen,
Pflichtteilen
und
Vermächtnissen.
Häufig
wird
ein
Testamentsvollstrecker
oder
Nachlasspfleger
eingesetzt.
Zudem
existieren
Erbschaftsteuerregelungen,
die
je
nach
Verwandtschaftsgrad
und
Nachlasswert
unterschiedliche
Steuersätze
vorsehen.