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Rechtsmitteln

Rechtsmitteln bezeichnet in der Rechtsordnung die verschiedenen Rechtsbehelfe, mit denen eine Partei gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung vorgehen kann, um deren Rechtmäßigkeit oder Angemessenheit überprüfen zu lassen. Sie dienen dem Rechtsschutz, der Fehlerkorrigierung und der Sicherung der Rechtsordnung. Rechtsmittel unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet, Rechtsweg und Rechtsordnung. Typische Merkmale sind festgelegte Fristen, Formvorschriften und die Möglichkeit, die Vollziehung der Entscheidung zeitweise auszusetzen.

In Zivil- und Strafverfahren sind zentrale Rechtsmittel Berufung und Revision. Die Berufung ermöglicht einer höheren Instanz

Im Verwaltungsrecht treten häufig Widerspruch und Einspruch als Rechtsmittel auf. Ein Widerspruch wird gegen einen Verwaltungsakt

Wichtige Merkmale der Rechtsmittel sind Fristen, Zulässigkeitsvoraussetzungen und die mögliche suspensive Wirkung der Entscheidung. In vielen

eine
erneute
Prüfung
des
Falls
sowohl
in
Tatsachen-
als
auch
in
Rechtsfragen;
die
Revision
beschränkt
sich
auf
Rechtsfragen
und
lässt
in
der
Regel
keine
neue
Beweisaufnahme
zu.
Daneben
können
je
nach
Rechtsgebiet
weitere
Rechtsmittel
bestehen,
wie
Beschwerde
gegen
bestimmte
Zwischen-
oder
Endentscheidungen.
eingelegt
und
führt
in
der
Regel
zu
einer
erneuten
Prüfung
durch
die
Behörde;
gelingt
dies
nicht,
kann
der
Rechtsweg
oft
mit
einer
verwaltungsgerichtlichen
Klage
fortgesetzt
werden.
Im
Verfassungsrecht
besteht
die
Möglichkeit
der
Verfassungsbeschwerde
beim
Verfassungsgericht,
um
Grundrechtsverletzungen
geltend
zu
machen.
Fällen
bleibt
die
Entscheidung
bis
zur
rechtskräftigen
Entscheidung
weiter
in
Kraft
oder
wird
ausgesetzt,
abhängig
vom
Rechtsweg.
Ziel
ist
es,
Fehler
zu
berichtigen,
Rechtsverletzungen
abzuwenden
und
den
Rechtsfrieden
zu
wahren.