Rechtsmitteln
Rechtsmitteln bezeichnet in der Rechtsordnung die verschiedenen Rechtsbehelfe, mit denen eine Partei gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung vorgehen kann, um deren Rechtmäßigkeit oder Angemessenheit überprüfen zu lassen. Sie dienen dem Rechtsschutz, der Fehlerkorrigierung und der Sicherung der Rechtsordnung. Rechtsmittel unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet, Rechtsweg und Rechtsordnung. Typische Merkmale sind festgelegte Fristen, Formvorschriften und die Möglichkeit, die Vollziehung der Entscheidung zeitweise auszusetzen.
In Zivil- und Strafverfahren sind zentrale Rechtsmittel Berufung und Revision. Die Berufung ermöglicht einer höheren Instanz
Im Verwaltungsrecht treten häufig Widerspruch und Einspruch als Rechtsmittel auf. Ein Widerspruch wird gegen einen Verwaltungsakt
Wichtige Merkmale der Rechtsmittel sind Fristen, Zulässigkeitsvoraussetzungen und die mögliche suspensive Wirkung der Entscheidung. In vielen