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Angemessenheit

Angemessenheit bezeichnet die Übereinstimmung von Handlung, Ergebnis oder Urteil mit den jeweiligen Umständen, Erwartungen oder normativen Vorgaben. Der Begriff wird in verschiedenen Disziplinen verwendet, um die Angemessenheit von Entscheidungen, Verhaltensweisen oder Maßnahmen zu beurteilen.

Im rechtlichen Kontext bezieht sich Angemessenheit häufig auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Gerichte prüfen, ob eine

In der Psychologie wird Angemessenheit als Maß für adaptives Verhalten verstanden. Ein Verhalten gilt als angemessen,

Linguistisch beschreibt Angemessenheit die Passung von Sprachhandlungen zu kommunikativen Kontexten. Pragmatik‑Theorien, etwa von Paul Grice, betonen

In der Wirtschaft wird Angemessenheit bei der Bewertung von Preisen, Verträgen oder Unternehmensentscheidungen eingesetzt. Der Grundsatz

Zusammenfassend ist Angemessenheit ein multidisziplinäres Konzept, das die Passung von Handlungen, Entscheidungen oder Aussagen zu jeweiligen

staatliche
Maßnahme
geeignet,
erforderlich
und
angemessen
ist,
um
ein
legitimes
Ziel
zu
erreichen.
Dabei
wird
sowohl
die
Schwere
des
Eingriffs
als
auch
das
angestrebte
Ziel
in
Relation
gesetzt.
In
der
deutschen
Rechtsprechung
spielt
die
Angemessenheit
insbesondere
im
Verwaltungsrecht
und
im
Strafrecht
eine
zentrale
Rolle,
etwa
bei
der
Bewertung
von
Strafen
oder
Eingriffen
in
Grundrechte.
wenn
es
den
sozialen
Normen
entspricht
und
die
Bedürfnisse
des
Individuums
sowie
die
Erwartungen
der
Umwelt
berücksichtigt.
Forschungen
zur
emotionalen
Angemessenheit
untersuchen,
inwieweit
Personen
ihre
Gefühle
situationsgerecht
ausdrücken
können.
die
Rolle
konversationsmaximen,
die
sicherstellen,
dass
Äußerungen
passend,
klar
und
relevant
sind.
Fehlende
Angemessenheit
kann
zu
Missverständnissen
oder
Kommunikationsstörungen
führen.
der
kaufmännischen
Sorgfalt
verlangt,
dass
wirtschaftliche
Handlungen
im
Verhältnis
zu
dem
angestrebten
Nutzen
stehen.
Rahmenbedingungen
und
Normen
bewertet.
Es
dient
als
Kriterium
für
Rationalität,
Gerechtigkeit
und
soziale
Kohärenz.