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Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Organisation, Befugnisse und das Handeln der öffentlichen Verwaltung sowie das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Es zielt darauf ab, Entscheidungen der Verwaltung rechtsstaatlich zu begründen, zu prüfen und zu kontrollieren, Rechtsmittel zugänglich zu machen und die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung sicherzustellen.

Der Verwaltungsrecht umfasst Allgemeines Verwaltungsrecht, das grundlegende Strukturen und Verfahren regelt, sowie Spezialverwaltungsrecht, das einzelne Rechtsbereiche

Ein Verwaltungsakt ist eine rechtsverbindliche, einseitige Entscheidung einer Behörde gegenüber einer konkreten Person oder Sache. Das

Die Rechtsgrundlagen des Verwaltungsrechts liegen im Grundgesetz, insbesondere Art. 20 und Art. 19, sowie in spezifischen

Verwaltungsrecht beeinflusst viele Lebensbereiche, von Baugenehmigungen über Sozialleistungen bis hin zu Sicherheits- und Umweltmaßnahmen. Es schafft

wie
Baurecht,
Polizeirecht,
Sozialrecht
oder
Steuerverwaltung
betrifft.
Zentrale
Instrumente
sind
der
Verwaltungsakt
als
behördliche
Entscheidung,
das
Verwaltungsverfahren,
Ermessen
und
Pflicht
zur
Beachtung
von
Rechten,
sowie
Rechtsmittel
gegen
behördliche
Entscheidungen.
Verwaltungsverfahren
umfasst
Antragstellung,
Anhörung,
Ermessensausübung
und
Bekanntgabe.
Gegen
Verwaltungsakte
bestehen
Widerspruch
oder
Klage.
Die
Verwaltungsgerichtsbarkeit
prüft
Gesetzmäßigkeit,
Verfahrensfehler
und
Verfassungsrecht,
wobei
Grundrechte
und
sachliche
Rechtfertigung
der
Maßnahme
maßgeblich
sind.
Gesetzen
wie
dem
VwVfG
auf
Bundesebene
und
landesrechtlichen
Regelungen.
Europäisches
Recht
und
Verwaltungsrecht
der
EU
kann
ebenfalls
Einfluss
nehmen,
etwa
durch
Rechtsschutz
und
Gleichbehandlung
innerhalb
des
Binnenmarkts.
Rechtswege,
um
Verwaltungshandeln
zu
überprüfen,
und
stärkt
die
Transparenz,
Rechtsklarheit
und
Schutz
vor
willkürlicher
Staatsausübung.