Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Organisation, Befugnisse und das Handeln der öffentlichen Verwaltung sowie das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Es zielt darauf ab, Entscheidungen der Verwaltung rechtsstaatlich zu begründen, zu prüfen und zu kontrollieren, Rechtsmittel zugänglich zu machen und die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung sicherzustellen.
Der Verwaltungsrecht umfasst Allgemeines Verwaltungsrecht, das grundlegende Strukturen und Verfahren regelt, sowie Spezialverwaltungsrecht, das einzelne Rechtsbereiche
Ein Verwaltungsakt ist eine rechtsverbindliche, einseitige Entscheidung einer Behörde gegenüber einer konkreten Person oder Sache. Das
Die Rechtsgrundlagen des Verwaltungsrechts liegen im Grundgesetz, insbesondere Art. 20 und Art. 19, sowie in spezifischen
Verwaltungsrecht beeinflusst viele Lebensbereiche, von Baugenehmigungen über Sozialleistungen bis hin zu Sicherheits- und Umweltmaßnahmen. Es schafft