Grundrechtsverletzungen
Grundrechtsverletzungen sind Verstöße gegen die in der Verfassung verankerten Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland. Sie betreffen vor allem Handlungen oder Unterlassungen der öffentlichen Gewalt, können aber in bestimmten Fällen auch private Akteure betreffen (Drittwirkung). Ziel der Grundrechte ist der Schutz des Einzelnen vor staatlicher Willkür und zugleich die Begrenzung staatlicher Macht.
Die Grundrechte schützen individuelle Freiheits- und Gleichheitsansprüche gegenüber dem Staat. Sie wirken als Schranken für Gesetze
Rechtswege: Verletzungen können vor Verwaltungs- oder Zivilgerichten geltend gemacht werden; zentral ist die Verfassungsbeschwerde gemäß Art.
Europäischer Kontext: Grundrechte stehen auch im europäischen Rahmen, etwa durch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta