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Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, der den Schutz der Grundrechte und -freiheiten der Personen in den Vertragsstaaten sicherstellt. Sie bildet das zentrale Rechtsinstrument des regionalen Menschenrechtsschutzsystems in Europa.

Sie wurde am 4. November 1950 in Rom eröffnet und trat am 3. September 1953 in Kraft.

Der Vertrag verpflichtet Staaten, eine Reihe von bürgerlichen und politischen Rechten zu achten, darunter das Recht

Ein zentrales Element des Systems ist der EGMR in Straßburg. Die Urteile sind bindend für die Vertragsstaaten,

Das
Abkommen
schafft
ein
gerichtliches
System
zum
Schutz
der
Rechte,
insbesondere
durch
den
Europäischen
Gerichtshof
für
Menschenrechte
in
Straßburg,
an
den
sich
Einzelpersonen,
Gruppen
oder
Staaten
wenden
können,
wenn
nationale
Rechtswege
erschöpft
sind.
auf
Leben
(Art.
2),
das
Verbot
von
Folter
und
unmenschlicher
Behandlung
(Art.
3),
das
Recht
auf
Freiheit
und
Sicherheit
(Art.
5),
das
Recht
auf
ein
faires
Gerichtsverfahren
(Art.
6)
sowie
den
Schutz
des
Privat-
und
Familienlebens
(Art.
8),
die
Gedanken-,
Religions-
und
Meinungsfreiheit
(Arts.
9–10),
die
Versammlungsfreiheit
(Art.
11)
und
weitere
Rechte;
viele
dieser
Rechte
werden
durch
Protokolle
ergänzt.
und
die
Umsetzung
der
Entscheidungen
erfolgt
gemäß
Art.
46
der
Konvention.
Die
EMRK
wird
durch
verschiedene
Protokolle
erweitert
oder
angepasst,
wodurch
zusätzliche
Rechte
eingeführt
oder
Verfahren
weiterentwickelt
werden.
Die
Konvention
bleibt
damit
eine
zentrale
Grundlage
des
europäischen
Schutzsystems
für
Menschenrechte.