Menschenrechtskonvention
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, der den Schutz der Grundrechte und -freiheiten der Personen in den Vertragsstaaten sicherstellt. Sie bildet das zentrale Rechtsinstrument des regionalen Menschenrechtsschutzsystems in Europa.
Sie wurde am 4. November 1950 in Rom eröffnet und trat am 3. September 1953 in Kraft.
Der Vertrag verpflichtet Staaten, eine Reihe von bürgerlichen und politischen Rechten zu achten, darunter das Recht
Ein zentrales Element des Systems ist der EGMR in Straßburg. Die Urteile sind bindend für die Vertragsstaaten,