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Rechtsinstrument

Rechtsinstrument ist ein Begriff aus dem deutschen Rechts- und Politikworschungskontext, der formale Mittel bezeichnet, mit denen das Recht geschaffen, umgesetzt oder durchgesetzt wird. Es umfasst diejenigen Instrumente, die von staatlichen Behörden, Gerichten oder internationalen Organen verwendet werden, um Verhalten zu regeln, Rechte und Pflichten zu begründen und Rechtsstreitigkeiten zu lösen. Der Begriff betont die praktische Funktion des Rechts als Werkzeug in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung.

Auf nationaler Ebene umfassen Rechtsinstrumente etwa Verfassungs- und Verfassungsrecht, Gesetze und Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie Verwaltungsakte. Hinzu

Im internationalen Bereich und auf supranationaler Ebene umfassen Rechtsinstrumente Verträge, Abkommen, Übereinkommen und Protokolle zwischen Staaten

Funktionen des Rechtsinstruments sind die Festlegung von Rechten und Pflichten, die Regulierung staatlichen Handelns, die Bereitstellung

kommen
gerichtliche
Entscheidungen,
Rechtsprechung
sowie
Rechtsgutachten
und
-lehren,
die
als
Orientierung
für
die
Anwendung
des
Rechts
dienen.
Auch
Lizenzen,
Genehmigungen
und
andere
rechtsverbindliche
Dokumente
zählen
dazu.
sowie
rechtsverbindliche
Rechtsakte
internationaler
Organisationen.
Innerhalb
der
Europäischen
Union
gehören
Direktiven,
Verordnungen
und
Entscheidungen
zu
den
zentralen
Rechtsinstrumenten,
die
von
Mitgliedstaaten
in
nationales
Recht
umgesetzt
werden
müssen.
von
Rechtsmittelwegen,
die
Gewährleistung
von
Rechtssicherheit
und
Rechtsgleichheit
sowie
die
Unterstützung
von
Governance
und
Rechtsdurchsetzung.
In
der
Praxis
arbeiten
Rechtsinstrumente
meist
zusammen,
um
politische
Ziele
mit
rechtsstaatlichen
Prinzipien
zu
verbinden.