Rechtsinstrument
Rechtsinstrument ist ein Begriff aus dem deutschen Rechts- und Politikworschungskontext, der formale Mittel bezeichnet, mit denen das Recht geschaffen, umgesetzt oder durchgesetzt wird. Es umfasst diejenigen Instrumente, die von staatlichen Behörden, Gerichten oder internationalen Organen verwendet werden, um Verhalten zu regeln, Rechte und Pflichten zu begründen und Rechtsstreitigkeiten zu lösen. Der Begriff betont die praktische Funktion des Rechts als Werkzeug in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung.
Auf nationaler Ebene umfassen Rechtsinstrumente etwa Verfassungs- und Verfassungsrecht, Gesetze und Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie Verwaltungsakte. Hinzu
Im internationalen Bereich und auf supranationaler Ebene umfassen Rechtsinstrumente Verträge, Abkommen, Übereinkommen und Protokolle zwischen Staaten
Funktionen des Rechtsinstruments sind die Festlegung von Rechten und Pflichten, die Regulierung staatlichen Handelns, die Bereitstellung