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Rechtsinstrumenten

Rechtsinstrumente sind die formalen Mittel, mit denen Rechtsnormen geschaffen, umgesetzt oder durchgesetzt werden. Sie umfassen normative Instrumente wie Verfassungen, Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse und gerichtliche Entscheidungen sowie prozedurale und administrative Instrumente zur Regelungs- und Durchsetzungspraxis. Rechtsinstrumente lassen sich grundsätzlich nach Rechtswirkung in bindende und nicht bindende Formen unterteilen. Bindende Instrumente schaffen unmittelbar geltendes Recht, während nicht bindende Instrumente wie Empfehlungen oder Stellungnahmen Orientierung geben, ohne zwingende Rechtsfolgen zu begründen. Darüber hinaus wird oft zwischen normativen Instrumenten (gesetzte Normen) und instrumentellen oder administrativen Instrumenten (Verfahrensregeln, Durchführungsakte) unterschieden.

Auf verschiedenen Ebenen gelten unterschiedliche Instrumente. Nationales Recht verwendet Gesetze, Verfassungen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Auf EU-Ebene

Die Wirksamkeit von Rechtsinstrumenten hängt von Umsetzung, Überwachung und Rechtswegen ab. Behörden, Gerichte und Aufsichtsorgane sorgen

existieren
Verordnungen
(unmittelbar
geltendes
Recht
in
allen
Mitgliedstaaten),
Richtlinien
(Ziele,
die
national
umgesetzt
werden
müssen),
Beschlüsse
und
andere
Lösungsmittel.
International
umfassen
Rechtsinstrumente
völkerrechtliche
Verträge,
Abkommen,
Resolutionen
und
Regelwerke
internationaler
Organisationen.
Soft
Law
bezeichnet
nicht
bindende
Instrumente
wie
Leitlinien,
Empfehlungen
oder
Codes
of
conduct,
die
oft
Verhaltensnormen
setzen
und
die
spätere
bindende
Rechtsakte
vorbereiten.
für
Durchsetzung
und
Rechtsklarheit.
Insgesamt
prägen
Rechtsinstrumente
die
Rechtsordnung,
wirtschaftliche
Abläufe
und
gesellschaftliche
Rechten,
indem
sie
Rechte,
Pflichten
und
Verfahren
festlegen.