Rechtsinstrumenten
Rechtsinstrumente sind die formalen Mittel, mit denen Rechtsnormen geschaffen, umgesetzt oder durchgesetzt werden. Sie umfassen normative Instrumente wie Verfassungen, Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse und gerichtliche Entscheidungen sowie prozedurale und administrative Instrumente zur Regelungs- und Durchsetzungspraxis. Rechtsinstrumente lassen sich grundsätzlich nach Rechtswirkung in bindende und nicht bindende Formen unterteilen. Bindende Instrumente schaffen unmittelbar geltendes Recht, während nicht bindende Instrumente wie Empfehlungen oder Stellungnahmen Orientierung geben, ohne zwingende Rechtsfolgen zu begründen. Darüber hinaus wird oft zwischen normativen Instrumenten (gesetzte Normen) und instrumentellen oder administrativen Instrumenten (Verfahrensregeln, Durchführungsakte) unterschieden.
Auf verschiedenen Ebenen gelten unterschiedliche Instrumente. Nationales Recht verwendet Gesetze, Verfassungen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Auf EU-Ebene
Die Wirksamkeit von Rechtsinstrumenten hängt von Umsetzung, Überwachung und Rechtswegen ab. Behörden, Gerichte und Aufsichtsorgane sorgen