Rechtswegen
Rechtswegen, auch als Rechtsweg bezeichnet, bezeichnet den rechtlich vorgesehenen Weg, über den eine Rechtsverletzung oder ein Rechtsanspruch gerichtliche Prüfung finden kann. Der Rechtsweg wird durch das geltende Recht vorgegeben und bestimmt, welche Gerichte zuständig sind und welche Verfahrensregeln gelten.
Für Streitigkeiten im öffentlichen Recht bestehen spezialisierte Gerichtsbarkeiten: Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte), Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichte), Finanzgerichtsbarkeit (Finanzgerichte) und
Für Zivil- und Privatrechtsstreitigkeiten gilt der Zivil- bzw. Privatrechtsweg vor den Zivilgerichten gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO).
Verfassungsrechtliche Fragen können zusätzlich über den Verfassungsweg zum Bundesverfassungsgericht geführt werden, insbesondere durch Verfassungsbeschwerde oder bestimmte
Vor dem Gang durch diese Rechtswege stehen in vielen Bereichen vorgerichtliche Schritte wie Widerspruchs- oder Vorverfahren,