Home

Rechtswegen

Rechtswegen, auch als Rechtsweg bezeichnet, bezeichnet den rechtlich vorgesehenen Weg, über den eine Rechtsverletzung oder ein Rechtsanspruch gerichtliche Prüfung finden kann. Der Rechtsweg wird durch das geltende Recht vorgegeben und bestimmt, welche Gerichte zuständig sind und welche Verfahrensregeln gelten.

Für Streitigkeiten im öffentlichen Recht bestehen spezialisierte Gerichtsbarkeiten: Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte), Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichte), Finanzgerichtsbarkeit (Finanzgerichte) und

Für Zivil- und Privatrechtsstreitigkeiten gilt der Zivil- bzw. Privatrechtsweg vor den Zivilgerichten gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO).

Verfassungsrechtliche Fragen können zusätzlich über den Verfassungsweg zum Bundesverfassungsgericht geführt werden, insbesondere durch Verfassungsbeschwerde oder bestimmte

Vor dem Gang durch diese Rechtswege stehen in vielen Bereichen vorgerichtliche Schritte wie Widerspruchs- oder Vorverfahren,

Arbeitsgerichtsbarkeit
(Arbeitsgerichte).
Beim
jeweiligen
Rechtsweg
gelten
eigenständige
Verfahren,
Instanzen
und
Normen.
Typische
Instanzenpfade
reichen
von
Amts-
über
Verwaltungs-
oder
Sozialgerichte
bis
hin
zu
Obergerichten
und
schließlich
dem
Bundesverwaltungsgericht,
Bundesfinanzhof,
Bundessozialgericht
oder
Bundesarbeitsgericht.
Hier
entscheiden
Amtsgerichte,
Landgerichte,
Oberlandesgerichte
und
in
bestimmten
Fällen
der
Bundesgerichtshof.
Der
genaue
Ablauf
hängt
vom
Streitwert,
der
Art
des
Anspruchs
und
dem
Streitgegenstand
ab.
verfassungsrechtliche
Prüfungen
von
Gesetzen.
die
vorgeschrieben
sein
können.
Die
richtige
Zuordnung
des
Rechtswegs
bestimmt
Zulässigkeit,
Zuständigkeit
und
Erfolgsaussichten
einer
Rechtsverfolgung.