Streitgegenstand
Streitgegenstand bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht den Gegenstand des Rechtsstreits, also den Inhalt, über den das Gericht zu entscheiden hat. Er umfasst die beantragte Rechtsfolge, die Tatsachen, auf die sich der Anspruch stützt, sowie die rechtlichen Begründungen, auf denen der Anspruch beruht. Der Streitgegenstand wird maßgeblich durch die Klagebegründung bestimmt; der Kläger schildert den Sachverhalt, benennt den Anspruch und begründet ihn. Die Beklagten können mit Einwendungen reagieren; durch Schriftsätze können Anträge ergänzt, eingeschränkt oder zurückgenommen werden. Das Gericht prüft und entscheidet im Rahmen des gestellten Streitgegenstands; es darf nur auf dem Gebiet des Streitgegenstands entscheiden und keine darüber hinausgehenden Punkte zu entscheiden versuchen, sofern sie nicht Bestandteil des Streitgegenstands sind oder durch Rechtsmittel später hinzukommen.
Der Streitgegenstand ist oft synonym zu Begriffen wie Klagegegenstand oder Gegenstand der Klage verwendet und bildet
In Schiedsverfahren gilt derselbe Grundsatz: Der Streitgegenstand bestimmt den rechtlich zu lösenden Konflikt und bildet das