Rechtsvorhersehbarkeit
Rechtsvorhersehbarkeit bezeichnet den Grad, in dem die Konsequenzen rechtlicher Handlungen durch geltendes Recht, Rechtsnormen sowie die tatsächliche Rechtsanwendung vorhersehbar und kalkulierbar sind. Sie umfasst die Zuverlässigkeit, mit der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden die rechtlichen Folgen ihres Handelns einschätzen können. Die Vorhersehbarkeit erstreckt sich auf verschiedene Rechtsbereiche, insbesondere Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht, sowie auf steuerliche und regulatorische Maßnahmen.
Zentrale Bezugsgrößen sind Rechtsklarheit, Rechtsicherheit und der Grundsatz der Gleichbehandlung. Dazu gehört, dass Gesetze verständlich formuliert,
Bedeutung: Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ermöglicht Rechtsvorhersehbarkeit Risikomanagement, Planungssicherheit und Compliance. Behörden und Gerichte
Kritik und Grenzen: In dynamischen Rechtsfeldern wie Technologien oder Umweltpolitik kann völlige Vorhersehbarkeit schwer realisierbar sein.
Siehe auch: Rechtsstaatlichkeit, Rechtsklarheit, Rechtsicherheit, Rechtsfolgen, Rechtsordnung.