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Rechtsvorhersehbarkeit

Rechtsvorhersehbarkeit bezeichnet den Grad, in dem die Konsequenzen rechtlicher Handlungen durch geltendes Recht, Rechtsnormen sowie die tatsächliche Rechtsanwendung vorhersehbar und kalkulierbar sind. Sie umfasst die Zuverlässigkeit, mit der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden die rechtlichen Folgen ihres Handelns einschätzen können. Die Vorhersehbarkeit erstreckt sich auf verschiedene Rechtsbereiche, insbesondere Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht, sowie auf steuerliche und regulatorische Maßnahmen.

Zentrale Bezugsgrößen sind Rechtsklarheit, Rechtsicherheit und der Grundsatz der Gleichbehandlung. Dazu gehört, dass Gesetze verständlich formuliert,

Bedeutung: Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ermöglicht Rechtsvorhersehbarkeit Risikomanagement, Planungssicherheit und Compliance. Behörden und Gerichte

Kritik und Grenzen: In dynamischen Rechtsfeldern wie Technologien oder Umweltpolitik kann völlige Vorhersehbarkeit schwer realisierbar sein.

Siehe auch: Rechtsstaatlichkeit, Rechtsklarheit, Rechtsicherheit, Rechtsfolgen, Rechtsordnung.

möglichst
detailliert
geregelt
und
rechtlich
verlässlich
angewendet
werden.
Gerichtliche
Entscheidungen
und
behördliche
Praxis
sollten
konsistent
und
nachvollziehbar
sein,
damit
sich
Rechtsfolgen
vorausschauend
abschätzen
lassen.
Zur
Förderung
der
Rechtsvorhersehbarkeit
dienen
klare
Normtexte,
nachvollziehbare
Rechtsfolgen,
Transparenz
bei
behördlichen
Entscheidungen,
Veröffentlichungen
von
Rechtsauslegungen
sowie
Übergangsregelungen.
wiederum
sind
gebunden,
Gründe
und
Rechtsgrundlagen
darzulegen;
willkürliche
oder
rückwirkende
Entscheidungen
sollen
vermieden
werden.
Ein
zu
starkes
Festhalten
an
Vorhersehbarkeit
kann
innovationshemmend
wirken;
umgekehrt
darf
Rechtsunsicherheit
nicht
entstehen.