Rechtsstreits
Rechtsstreits bezeichnet man als Konflikte, in denen Parteien über Rechtspositionen, Ansprüche oder Pflichten streiten und eine verbindliche Entscheidung herbeigeführt wird. Solche Streitigkeiten können vor Gerichten entschieden werden oder in bestimmten Fällen durch Schiedsgerichte oder andere zuständige Stellen gelöst werden.
In der Praxis umfassen Rechtsstreite typischerweise zivilrechtliche Angelegenheiten wie Vertrags- und Kaufrecht, Schadensersatz, Eigentums- und Mietrecht,
Der Ablauf eines Rechtsstreits beginnt oft mit einer außergerichtlichen Einigung oder dem Einreichen einer Klage. Im
Außergerichtliche Streitbeilegung, etwa durch Mediation oder Schiedsgerichtsbarkeit, wird häufig genutzt, um Kosten zu senken, Zeit zu
International können Rechtsstreite grenzüberschreitend sein; hier greifen nationale Zivilprozessordnungen, internationale Abkommen und europäisches Recht.