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Rechtsstreits

Rechtsstreits bezeichnet man als Konflikte, in denen Parteien über Rechtspositionen, Ansprüche oder Pflichten streiten und eine verbindliche Entscheidung herbeigeführt wird. Solche Streitigkeiten können vor Gerichten entschieden werden oder in bestimmten Fällen durch Schiedsgerichte oder andere zuständige Stellen gelöst werden.

In der Praxis umfassen Rechtsstreite typischerweise zivilrechtliche Angelegenheiten wie Vertrags- und Kaufrecht, Schadensersatz, Eigentums- und Mietrecht,

Der Ablauf eines Rechtsstreits beginnt oft mit einer außergerichtlichen Einigung oder dem Einreichen einer Klage. Im

Außergerichtliche Streitbeilegung, etwa durch Mediation oder Schiedsgerichtsbarkeit, wird häufig genutzt, um Kosten zu senken, Zeit zu

International können Rechtsstreite grenzüberschreitend sein; hier greifen nationale Zivilprozessordnungen, internationale Abkommen und europäisches Recht.

Familienrecht,
Arbeitsrecht,
Erbrecht
sowie
Intellectual
Property.
Öffentliche
Rechtsstreitigkeiten
betreffen
Verfassungs-,
Verwaltungs-
oder
Steuerfragen,
meist
zwischen
Bürgern
oder
Unternehmen
einerseits
und
dem
Staat
oder
öffentlichen
Stellen
andererseits.
Je
nach
Rechtsordnung
können
auch
Mischformen
auftreten.
Zivilprozess
regeln
Gerichte
den
Ablauf
von
Beweisaufnahmen,
Verhandlungsterminen
und
letztlich
dem
Urteil.
Je
nach
Rechtsordnung
können
weitere
Instanzen,
Berufungen
oder
Revisionen
folgen.
Die
Vollstreckung
eines
Urteils
erfolgt,
falls
eine
Partei
nicht
freiwillig
leistet,
durch
gerichtliche
Vollstreckungsmaßnahmen.
sparen
oder
eine
einvernehmliche
Lösung
zu
fördern.
Rechtsstreite
tragen
Kostenrisiken
und
erfordern
oft
rechtliche
Beratung;
in
vielen
Ländern
bestehen
Regelungen
zur
Prozesskostenhilfe
oder
zu
kostenarmen
Rechtsdienstleistungen.