Home

Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsgerichtsbarkeit ist ein privates Verfahren der Streitbeilegung, bei dem Parteien freiwillig die lenkende Rolle eines Schiedsrichters oder mehrerer Schiedsrichter akzeptieren. Der Schiedsspruch ersetzt meist ein Gerichtsverfahren und ist in der Regel endgültig und verbindlich. Die Grundlage bildet eine Schiedsvereinbarung, in der sich die Parteien verpflichten, etwaige künftige Streitigkeiten durch Schiedsgerichtsbarkeit zu lösen oder einen bestehenden Konflikt durch Schiedsgerichtsbarkeit beizulegen.

Die Struktur der Schiedsgerichtsbarkeit kann ad hoc erfolgen oder durch eine Schiedsordnung einer anerkannten Institution organisiert

Das Verfahren umfasst typischerweise die Einleitung durch eine Schiedsklage oder -vereinbarung, die Ernennung der Schiedsrichter, schriftliche

International bedeutsam ist die Durchsetzung von Schiedssprüchen durch die New Yorker Übereinkunft, die in vielen Staaten

sein.
Gängige
Institutionen
sind
unter
anderem
der
International
Chamber
of
Commerce
(ICC),
der
German
Institution
of
Arbitration
(DIS),
der
Stockholm
Chamber
of
Commerce
(SCC)
sowie
internationale
Foren
wie
ICSID
oder
LCIA.
Wesentliche
Begriffe
sind
der
Sitz
(lex
arbitri
und
Rechtsordnung
des
Schiedsortes),
das
Schiedsverfahren,
die
Anzahl
und
Qualifikation
der
Schiedsrichter
sowie
das
anwendbare
Material-
und
Verfahrensrecht.
Eingaben,
möglicherweise
mündliche
Anhörungen
und
schließlich
die
Ausarbeitung
des
Schiedsspruchs.
Schiedssprüche
sind
grundsätzlich
endgültig
und
können
meist
nur
in
eingeschränkten
Rechtsmitteln
vor
Gericht
angefochten
werden.
die
Anerkennung
und
Vollstreckung
erleichtert.
Vorteile
der
Schiedsgerichtsbarkeit
sind
Vertraulichkeit,
fachliche
Expertise,
Flexibilität
und
potenziell
schnellere
Verfahren;
Nachteile
können
Kosten,
begrenzte
gerichtliche
Rechtsmittel
sowie
unterschiedliche
Durchsetzungswege
sein.