Schiedsgerichtsbarkeit
Schiedsgerichtsbarkeit ist ein privates Verfahren der Streitbeilegung, bei dem Parteien freiwillig die lenkende Rolle eines Schiedsrichters oder mehrerer Schiedsrichter akzeptieren. Der Schiedsspruch ersetzt meist ein Gerichtsverfahren und ist in der Regel endgültig und verbindlich. Die Grundlage bildet eine Schiedsvereinbarung, in der sich die Parteien verpflichten, etwaige künftige Streitigkeiten durch Schiedsgerichtsbarkeit zu lösen oder einen bestehenden Konflikt durch Schiedsgerichtsbarkeit beizulegen.
Die Struktur der Schiedsgerichtsbarkeit kann ad hoc erfolgen oder durch eine Schiedsordnung einer anerkannten Institution organisiert
Das Verfahren umfasst typischerweise die Einleitung durch eine Schiedsklage oder -vereinbarung, die Ernennung der Schiedsrichter, schriftliche
International bedeutsam ist die Durchsetzung von Schiedssprüchen durch die New Yorker Übereinkunft, die in vielen Staaten