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Rechtspositionen

Rechtspositionen bezeichnet in der Rechtswissenschaft die rechtliche Stellung eines Subjekts innerhalb eines Rechtsordnungssystems. Sie umfassen die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten, die sich aus Normen ergeben, sowie Immunitäten oder besondere Rechtsfolgen, die dem Subjekt aufgrund dieser Normen zukommen. Rechtspositionen lassen sich sowohl im Privatrecht als auch im Öffentlichen Recht finden und betreffen natürliche Personen, juristische Personen sowie andere Rechtsformen. In der Praxis dienen sie der Strukturierung von Rechtsfolgen, der Begründung von Ansprüchen und der Abgrenzung von Verantwortlichkeiten in konkreten Sachverhalten.

Beispiele für privatrechtliche Rechtspositionen sind Eigentum, Besitz, Forderungen aus Verträgen oder Schadensersatzansprüche. Im Öffentlichen Recht treten

Entstehen können Rechtspositionen durch Gesetz, Rechtsgeschäft, richterliche Entscheidung oder durch internationale Vereinbarungen; sie können befristet oder

In der Rechtsanwendung dienen Rechtspositionen der systematischen Bestimmung dessen, welche Rechtsfolgen einem Subjekt in einem bestimmten

Rechtspositionen
etwa
als
Grundrechte,
Amtsträgerrechte,
Verwaltungsaktrechte
oder
Steuer-
und
Gebührenpflichten
in
Erscheinung.
Auch
internationale
Rechtspositionen
ergeben
sich
aus
Völkerrecht,
etwa
Staatsangehörigkeit
oder
Flüchtlingsstatus.
Rechtspositionen
unterscheiden
sich
teilweise
nach
ihrem
Gegenüber:
relative
Rechte
richten
sich
gegen
konkrete
Personen,
während
absolute
Rechte
allgemein
gegenüber
jedermann
bestehen.
Zudem
lassen
sich
Rechtspositionen
als
subjektive
Rechte
oder
als
Teil
eines
Rechtsverhältnisses
betrachten,
wobei
Letzteres
die
Beziehungen
zwischen
Subjekten
innerhalb
eines
Rechtsrahmens
beschreibt.
unbefristet
sein
und
sich
durch
Erfüllung,
Widerruf,
Aufhebung
oder
Wegfall
der
Rechtsgrundlage
verändern
oder
enden.
Die
Durchsetzung
erfolgt
je
nach
Art
der
Position
durch
Verjährung,
Klage,
Antrag
oder
andere
Rechtsmittel.
Sachverhalt
zustehen
und
wie
Streitfragen
zu
lösen
sind.