Rechtspositionen
Rechtspositionen bezeichnet in der Rechtswissenschaft die rechtliche Stellung eines Subjekts innerhalb eines Rechtsordnungssystems. Sie umfassen die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten, die sich aus Normen ergeben, sowie Immunitäten oder besondere Rechtsfolgen, die dem Subjekt aufgrund dieser Normen zukommen. Rechtspositionen lassen sich sowohl im Privatrecht als auch im Öffentlichen Recht finden und betreffen natürliche Personen, juristische Personen sowie andere Rechtsformen. In der Praxis dienen sie der Strukturierung von Rechtsfolgen, der Begründung von Ansprüchen und der Abgrenzung von Verantwortlichkeiten in konkreten Sachverhalten.
Beispiele für privatrechtliche Rechtspositionen sind Eigentum, Besitz, Forderungen aus Verträgen oder Schadensersatzansprüche. Im Öffentlichen Recht treten
Entstehen können Rechtspositionen durch Gesetz, Rechtsgeschäft, richterliche Entscheidung oder durch internationale Vereinbarungen; sie können befristet oder
In der Rechtsanwendung dienen Rechtspositionen der systematischen Bestimmung dessen, welche Rechtsfolgen einem Subjekt in einem bestimmten