Rechtsformen
Rechtsformen sind die gesetzlich anerkannten Formen, in denen ein Unternehmen oder eine Organisation nach dem Zivil- und Handelsrecht auftreten kann. Die gewählte Rechtsform bestimmt Haftung, Eigentümerstruktur, Kapitalanforderungen, Besteuerung und Governance und beeinflusst Buchführungspflichten sowie die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Rechtsordnung, doch in den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es vergleichbare Grundtypen.
- Einzelunternehmen: Eigentum einer einzelnen Person; keine Trennung von Unternehmer und Unternehmen; Haftung erfolgt persönlich; Besteuerung über
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): zivilrechtliche Personengesellschaft; üblicherweise gemeinsame Haftung der Partner; einfache Gründung durch Vertrag.
- OHG (Offene Handelsgesellschaft): gewerblicher Handelsbetrieb; alle Gesellschafter haften; geeignet für kleine bis mittlere Handelsunternehmen.
- KG (Kommanditgesellschaft): Mischung aus Komplementären mit unbeschränkter Haftung und Kommanditisten mit Haftung beschränkt auf Kapital.
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): juristische Person; Haftung auf das Gesellschaftskapital; Mindestkapital; Geschäftsführung durch Geschäftsführer.
- UG (haftungsbeschränkt), Unternehmergesellschaft: Variante der GmbH mit geringerem Startkapital; muss Gewinneingezahlte Rücklagen bilden, bis das Stammkapital
- AG (Aktiengesellschaft): Kapital in Aktien; Haftung beschränkt auf das Gesellschaftskapital; höhere Gründungsvoraussetzungen und striktere Organisationspflichten; geeignet
Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende Folgen für Haftung, Finanzierung, Steuern und Verwaltungslast. Eine Beratung durch