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Gesellschaftskapital

Gesellschaftskapital bezeichnet das Vermögen, das Gesellschafter einer Gesellschaft als Einlage zur Verfügung stellen. Es erscheint in der Bilanz als Stammkapital oder Grundkapital und bildet die Haftungsbasis gegenüber Gläubigern. Gleichzeitig gibt es Indikatoren für die finanzielle Substanz und Kreditwürdigkeit des Unternehmens.

In Deutschland sind zwei zentrale Rechtsformen besonders relevant: die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die

Das Gesellschaftskapital begrenzt die Haftung und beeinflusst zugleich Finanzierungsmöglichkeiten, Ausschüttungspolitik und Governance. Es wird durch Einlagen

AG
(Aktiengesellschaft).
Die
GmbH
wird
durch
das
Stammkapital
finanziert;
das
Mindeststammkapital
beträgt
25.000
Euro.
Bei
der
Gründung
müssen
Einlagen
in
bar
oder
als
Sacheinlagen
geleistet
werden;
ein
Teil
des
Stammkapitals
wird
üblicherweise
vor
der
Eintragung
eingezahlt,
der
Rest
kann
später
folgen.
Die
AG
benötigt
mindestens
50.000
Euro
Grundkapital,
das
in
Aktien
zerlegt
ist;
Einlagen
erfolgen
in
der
Regel
durch
Bar-
oder
Sacheinlagen.
Kapitalerhöhungen
sind
möglich,
etwa
durch
Ausgabe
neuer
Aktien
oder
Stammeinlagen,
wozu
bestehende
Anteilseigner
in
der
Regel
Bezugsrechte
erhalten.
Kapitalherabsetzungen
können
unter
Beachtung
gesetzlicher
Vorgaben
erfolgen,
um
die
Kapitalstruktur
anzupassen
oder
Verluste
zu
kompensieren.
der
Gesellschafter
gebildet
und
kann
durch
entsprechende
Instrumente
erhöht
oder
reduziert
werden.
In
der
Praxis
dient
es
als
zentrale
Größe
der
Eigenkapitalbasis
einer
Gesellschaft.