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Rücklagen

Rücklagen sind im Rechnungswesen und in der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesene Mittel, die aus dem Jahresüberschuss oder aus anderen Eigenkapitalpositionen gebildet werden. Sie dienen der finanziellen Stabilität, der Absicherung gegen wirtschaftliche Risiken und der Finanzierung künftiger Investitionen, ohne dass dafür neue Fremdkapitalquellen notwendig wären. In Deutschland gehören Rücklagen zum Eigenkapital und sind damit Teil der Kapitalbasis des Unternehmens.

Es gibt verschiedene Arten von Rücklagen. Gesetzliche Rücklagen entstehen durch Zuweisung aus dem Jahresüberschuss gemäß HGB

Auswirkungen: Rücklagen beeinflussen die Ausschüttungspotenziale, verbessern die Bonität und erhöhen die Stabilität des Unternehmens. Bei Kapitalmaßnahmen

und
dienen
der
Kapitalerhaltung;
in
der
Regel
werden
mindestens
5
Prozent
des
Jahresüberschusses
zugewiesen,
bis
die
gesetzliche
Rücklage
10
Prozent
des
Grundkapitals
erreicht
hat.
Kapitalrücklagen
entstehen
vor
allem
aus
Einzahlungen
der
Gesellschafter
über
den
Nennwert
hinaus
(Beitritts-
oder
Ausgabepreise)
und
stärken
das
Eigenkapital;
eine
Ausschüttung
ist
ausgeschlossen,
soweit
dies
gesetzlich
vorgeschrieben
oder
vertraglich
bestimmt
ist.
Gewinnrücklagen
(thesaurierte
Gewinne)
bilden
sich
aus
einbehaltenen
Gewinnen
und
dienen
der
Finanzierung
von
Investitionen,
der
Tilgung
von
Verbindlichkeiten
oder
der
Abdeckung
zukünftiger
Verluste.
Freie
Rücklagen
sind
zusätzlich
von
der
Unternehmensführung
gebildete
Reserven,
deren
Bildung
und
Auflösung
grundsätzlich
frei
gestaltet
wird,
solange
gesetzliche
Vorgaben
eingehalten
werden.
oder
bei
Verlusten
finden
Regelungen
Anwendung,
wie
Rücklagen
zu
verwenden
oder
aufzubauen
sind.