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Nennwert

Nennwert, auch Nominalwert genannt, bezeichnet den auf einem Finanzinstrument, einer Werturkunde oder einer Währungseinheit ausgewiesenen, rechtlich relevanten Wert. Er dient als Referenzgröße für Tilgung, Zinszahlungen und das Eigenkapital eines Emittenten. Der Nennwert kann sich vom aktuellen Marktpreis unterscheiden.

Bei Schuldverschreibungen wie Anleihen oder Anleihenpapieren ist der Nennwert der Betrag, der am Ende der Laufzeit

Bei Aktien bezeichnet der Nennwert (Nominalwert) den festgelegten Wert je Aktie. Die Summe der Nennwerte aller

Bei Banknoten und Münzen ist der Nennwert die auf dem Stück angegebenen Denominationen, also der Wert, in

Der Nennwert unterscheidet sich grundsätzlich vom Marktwert oder Inneren Wert eines Instruments. Während der Marktwert durch

zurückgezahlt
wird.
Zinszahlungen
(Coupons)
werden
häufig
als
Prozentsatz
des
Nennwerts
angegeben.
Beispiel:
Nennwert
1.000
Euro,
Kupon
4
%
p.
a.
bedeutet
40
Euro
Zinsen
jährlich.
Börsenkurse
können
vom
Nennwert
abweichen,
und
Rückzahlung
erfolgt
meist
zum
Nennwert,
sofern
kein
anderer
Tilgungsbetrag
vorgesehen
ist.
Aktien
entspricht
dem
Grundkapital
der
Gesellschaft.
In
vielen
Rechtsordnungen
verlieren
Aktien
jedoch
ihr
nomineller
Wert,
und
das
Kapital
wird
stattdessen
als
Stückaktien
ohne
festen
Nennwert
repräsentiert.
Dennoch
bleibt
der
Nennwert
in
vielen
Bilanzierungen
als
rechtliche
Größe
relevant.
dem
das
Zahlungsmittel
akzeptiert
wird.
Der
Nennwert
ist
maßgeblich
für
den
Zahlungsverkehr
und
für
die
rechtliche
Gültigkeit
als
Zahlungsmittel;
er
kann
höher
sein
als
die
Kosten
der
Herstellung
oder
der
materielle
Wert.
Angebot,
Nachfrage
und
Rendite
beeinflusst
wird,
bleibt
der
Nennwert
vertraglich
festgelegt.