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Gültigkeit

Gültigkeit bezeichnet den Zustand, in dem etwas anerkannt, wirksam oder rechtlich bindend ist. Es geht darum, ob etwas den geltenden Regeln, Normen, Gesetzen oder Tatsachen entspricht. Gültigkeit kann zeitlich begrenzt sein, etwa bei Ausweisen, Zertifikaten oder Verträgen, oder dauerhaft bestehen bleiben, solange die zugrunde liegenden Bedingungen erfüllt sind.

In der Rechtsanwendung bedeutet Gültigkeit, dass ein Rechtsakt oder ein Dokument die formalen und inhaltlichen Anforderungen

In der formalen Logik beschreibt Gültigkeit die Eigenschaft eines Arguments, bei dem die Schlussfolgerung aus den

In Wissenschaft und Messung bezeichnet Validität die Angemessenheit einer Messung dafür, was gemessen werden soll. Validität

Gültigkeit ist damit ein kontextspezifisches, relationales Konzept, das sich aus Regeln, Belegen oder logischen Beziehungen ableitet.

des
Rechts
erfüllt.
Ist
dies
der
Fall,
entfaltet
der
Akt
rechtswirksame
Wirkung;
andernfalls
kann
er
nichtig
oder
anfechtbar
sein.
Beispiele
sind
gültige
Ausweise,
gültige
Verträge
oder
gültige
Testamente
nach
staatlichen
Vorgaben.
Die
Gültigkeit
kann
durch
Fristen,
Widerrufe
oder
Gesetzesänderungen
enden.
Prämissen
zwingend
folgt.
Die
Wahrheit
der
Prämissen
ist
dabei
unerheblich
für
die
Bewertung
der
Gültigkeit.
Ein
klassisches
Beispiel
ist:
Alle
Menschen
sind
sterblich;
Sokrates
ist
ein
Mensch;
daher
ist
Sokrates
sterblich.
Ein
gültiges
Argument
bleibt
korrekt,
auch
wenn
die
Prämissen
falsch
wären.
unterscheidet
sich
von
Zuverlässigkeit
(Reliabilität):
Ein
Instrument
kann
zuverlässig,
aber
nicht
valide
sein,
und
umgekehrt.
Typen
der
Validität
umfassen
Inhalts-,
Kriteriums-
und
Konstruktvalidität.