Grundkapital
Grundkapital ist das gesetzliche Kapital einer Kapitalgesellschaft im deutschen Recht, insbesondere einer Aktiengesellschaft (AG). Es bezeichnet den Betrag, den die Aktionäre zur Gründung und fortlaufend für das Unternehmen bereitstellen müssen und der im Handelsregister eingetragen wird. Das Grundkapital ist in Aktien mit festem Nominalwert aufgeteilt, und die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich in der Regel auf ihre Einlagen.
Für eine AG in Deutschland muss das Grundkapital mindestens 50.000 Euro betragen. Es dient als finanzielle
Im Gegensatz dazu besteht bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH das entsprechende Kapital als Stammkapital,
Änderungen am Grundkapital erfordern in der Regel notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister. Das Grundkapital dient