Home

Grundkapital

Grundkapital ist das gesetzliche Kapital einer Kapitalgesellschaft im deutschen Recht, insbesondere einer Aktiengesellschaft (AG). Es bezeichnet den Betrag, den die Aktionäre zur Gründung und fortlaufend für das Unternehmen bereitstellen müssen und der im Handelsregister eingetragen wird. Das Grundkapital ist in Aktien mit festem Nominalwert aufgeteilt, und die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich in der Regel auf ihre Einlagen.

Für eine AG in Deutschland muss das Grundkapital mindestens 50.000 Euro betragen. Es dient als finanzielle

Im Gegensatz dazu besteht bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH das entsprechende Kapital als Stammkapital,

Änderungen am Grundkapital erfordern in der Regel notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister. Das Grundkapital dient

Grundlage
des
Unternehmens,
sichert
Gläubiger
ab
und
bestimmt
maßgeblich
die
Kapitalstruktur
der
Gesellschaft.
Das
Kapital
kann
durch
Kapitalerhöhungen
(Kapitalerhöhung)
oder
Kapitalherabsetzungen
verändert
werden.
Zur
Flexibilisierung
gibt
es
Konzepte
wie
genehmigtes
Kapital
oder
bedingtes
Kapital,
die
es
der
Gesellschaft
ermöglichen,
künftig
Eigenkapital
zu
erhöhen,
ohne
dass
eine
erneute
Gesellschafterversammlung
erforderlich
ist.
das
gesetzlich
mindestens
25.000
Euro
beträgt.
In
der
Praxis
wird
der
Begriff
Grundkapital
hier
selten
verwendet,
da
die
korrekte
Bezeichnung
Stammkapital
ist.
Dennoch
wird
der
Ausdruck
Grundkapital
gelegentlich
auch
im
weiteren
Sinn
als
Kapital
der
Kapitalgesellschaften
verstanden.
der
Sicherung
der
Gläubiger
und
bildet
eine
zentrale
Komponente
der
Eigenkapitalstruktur
sowie
der
wirtschaftlichen
Handlungsfähigkeit
einer
Kapitalgesellschaft.