Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale Beschlussorgan einer Gesellschaft mit Gesellschaftern, insbesondere einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei Aktiengesellschaften entspricht ihr Pendant der Hauptversammlung (Hauptversammlung). In der Versammlung treten die Gesellschafter zu gemeinsamen Entscheidungen über grundlegende Fragen der Unternehmensführung zusammen.
Rechtsgrundlagen und Umfang ergeben sich aus der Satzung der Gesellschaft sowie aus einschlägigen Gesetzen wie dem
Einberufung und Durchführung erfolgen durch die Geschäftsführung oder eine entsprechend beauftragte Stelle. Die Gesellschafter müssen rechtzeitig
Typische Beschlussgegenstände umfassen die Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung, Entlastung der Geschäftsführung, Wahl oder Abberufung von Geschäftsführern
In der Praxis gewinnen virtuelle oder hybride Gesellschafterversammlungen zunehmend an Bedeutung, wobei Rechtslage und Satzung die