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Gesellschafterversammlungen

Gesellschafterversammlungen, auch bekannt als Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung, sind formelle Versammlungen, die in Gesellschaften wie GmbHs, UG (haftungsbeschränkt), KG (Kommanditgesellschaft) oder AG (Aktiengesellschaft) stattfinden. Sie dienen der Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten der Gesellschaft und bieten den Gesellschaftern die Möglichkeit, sich über die Geschäftsführung und strategische Entscheidungen zu informieren.

In der Regel werden Gesellschafterversammlungen einberufen, wenn neue Gesellschafter aufgenommen werden, wenn Kapitalerhöhungen oder -rückzahlungen geplant

Die Teilnahme an der Versammlung ist für Gesellschafter in der Regel persönlich oder durch Vertreter möglich.

Ein wichtiger Aspekt der Gesellschafterversammlung ist die Dokumentation der Beschlüsse, die in der Regel in einem

sind,
bei
der
Wahl
des
Vorstands
oder
Aufsichtsrats
oder
bei
anderen
grundlegenden
Änderungen
im
Gesellschaftsvertrag.
Die
Einberufung
erfolgt
meist
schriftlich,
oft
per
Post
oder
elektronisch,
und
enthält
den
Termin,
Ort
sowie
die
Tagesordnung.
Bei
der
Beschlussfassung
gelten
in
der
Regel
die
Mehrheitsprinzipien:
Einstimmigkeit
ist
nur
in
Ausnahmefällen
erforderlich,
etwa
bei
der
Änderung
des
Gesellschaftsvertrags
oder
bei
der
Auflösung
der
Gesellschaft.
Entscheidungen
werden
meist
mit
einfacher
Mehrheit
getroffen,
wobei
die
Anzahl
der
Stimmen
je
nach
Gesellschaftsform
variieren
kann.
Protokoll
festgehalten
werden.
Dieses
Protokoll
ist
für
alle
Gesellschafter
verbindlich
und
dient
als
Nachweis
für
spätere
Rechtsfragen.
Zudem
können
Gesellschafter
in
der
Regel
Fragen
stellen
und
sich
über
die
Geschäftspolitik
der
Gesellschaft
informieren.
Die
Einhaltung
der
gesetzlichen
und
gesellschaftsrechtlichen
Vorschriften
ist
dabei
essenziell,
um
rechtliche
Risiken
zu
vermeiden.