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Aufsichtsgremien

Aufsichtsgremien sind zentrale Organe der Unternehmensführung, die der Überwachung der Geschäftsführung und der strategischen Ausrichtung dienen. Sie kommen vorwiegend in Aktiengesellschaften und ähnlichen Rechtsformen vor und tragen dazu bei, Verantwortlichkeiten zwischen Eigentümern, Geschäftsleitung und Kontrolle abzubilden.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz existieren häufig zweistufige Systeme: Ein Vorstand oder Geschäftsführer leitet das

Zu den Kernaufgaben des Aufsichtsgremiums gehören die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung, die Überwachung der Berichterstattung,

Aufsichtsgremien arbeiten oft in Ausschüssen, etwa Prüfungsausschuss (Audit/Prüfung) und Vergütungs­ausschuss, um spezialisierte Aufgaben effizient wahrzunehmen. Die

Rechtliche Grundlage und Variation: In Deutschland regelt das Aktiengesetz (AktG) die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats;

operative
Geschäft,
während
ein
Aufsichtsrat
oder
ein
vergleichbares
Gremium
die
Geschäftsführung
kontrolliert,
berät
und
wesentliche
Entscheidungen
genehmigt.
In
Deutschland
ist
dieses
System
durch
das
Mitbestimmungsgesetz
geprägt,
nach
dem
Arbeitnehmerinnen
und
Arbeitnehmer
in
vielen
größeren
Unternehmen
Teile
der
Aufsichtsratsmitglieder
wählen.
das
Festlegen
wesentlicher
Leitlinien,
die
Genehmigung
von
größeren
Transaktionen,
die
Prüfung
des
Jahresabschlusses
sowie
das
Risikomanagement
und
die
Compliance.
Außerdem
überwachen
sie
die
Angemessenheit
der
internen
Kontrollen
und
die
Einhaltung
gesetzlicher
Vorgaben.
konkrete
Ausgestaltung
variiert
je
nach
Rechtsform,
Größe
des
Unternehmens
und
nationalem
Recht.
ähnliche
Regelungen
existieren
in
Österreich
und
der
Schweiz.
Die
Zweckbestimmung
ist,
Transparenz,
Verantwortlichkeit
und
langfristige
Wertentwicklung
sicherzustellen.