Aufsichtsgremien
Aufsichtsgremien sind zentrale Organe der Unternehmensführung, die der Überwachung der Geschäftsführung und der strategischen Ausrichtung dienen. Sie kommen vorwiegend in Aktiengesellschaften und ähnlichen Rechtsformen vor und tragen dazu bei, Verantwortlichkeiten zwischen Eigentümern, Geschäftsleitung und Kontrolle abzubilden.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz existieren häufig zweistufige Systeme: Ein Vorstand oder Geschäftsführer leitet das
Zu den Kernaufgaben des Aufsichtsgremiums gehören die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung, die Überwachung der Berichterstattung,
Aufsichtsgremien arbeiten oft in Ausschüssen, etwa Prüfungsausschuss (Audit/Prüfung) und Vergütungsausschuss, um spezialisierte Aufgaben effizient wahrzunehmen. Die
Rechtliche Grundlage und Variation: In Deutschland regelt das Aktiengesetz (AktG) die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats;