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Vollmacht

Vollmacht ist ein rechtsgeschäftliches Instrument des deutschen Zivilrechts, durch das ein Vollmachtgeber (Mandant) einen Bevollmächtigten befugt, Rechtsgeschäfte und andere Handlungen in seinem Namen vorzunehmen. Der Bevollmächtigte wirkt dabei im Namen und auf Rechnung des Vollmachtgebers; die Rechtsfolgen blicken auf den Umfang der erteilten Vollmacht.

Es gibt verschiedene Formen. Generalvollmacht eröffnet den Bevollmächtigten breite Vertretungsbefugnisse in nahezu allen Angelegenheiten, Spezialvollmacht bzw.

Entstehung und Form richten sich nach der Willenserklärung des Vollmachtgebers; eine Vollmacht kann mündlich, schriftlich oder

Einzelvollmacht
beschränken
die
Befugnisse
auf
bestimmte
Rechtsgeschäfte
oder
Bereiche.
Im
Handelsrecht
spielt
die
Prokura
eine
eigene
Rolle:
Sie
ist
eine
Handelsvollmacht,
die
einem
Kaufmann
von
Gesetzes
wegen
erteilt
wird,
weitreichend
aber
gesetzlich
festgelegt
ist;
Prokura
bedarf
in
der
Regel
der
Eintragung
in
das
Handelsregister
und
ist
auf
den
Geschäftsbereich
des
Kaufmanns
beschränkt.
Daneben
wird
häufig
von
Innen-
oder
Außenvollmacht
gesprochen:
Innenvollmacht
gilt
innerhalb
einer
Organisation,
Außenvollmacht
richtet
sich
an
Dritte
außerhalb
der
Organisation.
Vorsorgevollmacht
ist
eine
besondere
Form,
die
eine
Person
zur
späteren
Geschäfts-
oder
Vermögensverwaltung
ermächtigt,
falls
der
Vollmachtgeber
geschäftsunfähig
wird.
elektronisch
erteilt
werden,
wobei
bestimmte
Rechtsgeschäfte
(etwa
Immobilienübertragungen)
formelle
Anforderungen
erfüllen
müssen.
Der
Widerruf
der
Vollmacht
ist
jederzeit
möglich;
er
wirkt
gegenüber
Dritten
ab
dem
Zeitpunkt
des
Widerrufs
oder
einer
angemessenen
Frist
der
Bekanntgabe.
Für
Dritte
gilt:
Wer
im
Vertrauen
auf
eine
gültige
Vollmacht
handelt,
wird
grundsätzlich
vom
Vollmachtgeber
gebunden;
der
Bevollmächtigte
haftet
bei
Überschreiten
der
Vollmacht
oder
treuhandwidriger
Handlungen.