Vollmacht
Vollmacht ist ein rechtsgeschäftliches Instrument des deutschen Zivilrechts, durch das ein Vollmachtgeber (Mandant) einen Bevollmächtigten befugt, Rechtsgeschäfte und andere Handlungen in seinem Namen vorzunehmen. Der Bevollmächtigte wirkt dabei im Namen und auf Rechnung des Vollmachtgebers; die Rechtsfolgen blicken auf den Umfang der erteilten Vollmacht.
Es gibt verschiedene Formen. Generalvollmacht eröffnet den Bevollmächtigten breite Vertretungsbefugnisse in nahezu allen Angelegenheiten, Spezialvollmacht bzw.
Entstehung und Form richten sich nach der Willenserklärung des Vollmachtgebers; eine Vollmacht kann mündlich, schriftlich oder