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Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung bezeichnet die professionelle Verwaltung von Vermögen im Auftrag von Privatpersonen, Familien oder Institutionen. Ziel ist der langfristige Werterhalt und -zuwachs unter Berücksichtigung von Zielen, Risikobereitschaft und Liquidität. Leistungen können als discretionary management erfolgen, bei dem der Verwalter Anlageentscheidungen trifft, oder als advisory-Variante, bei der der Kunde entscheidet, aber Empfehlungen erhält. Übliche Dienste sind Anlagemanagement, Risikomanagement, Nachfolgeplanung, Steueroptimierung und die Koordination mit Steuer- und Rechtsberatung.

Der Verwalter entwickelt eine Anlagestrategie, prüft Risikoprofile, wählt Vermögensklassen wie Aktien, Anleihen und Alternativen und setzt

Kunden reichen von Privatpersonen und Familien bis zu Unternehmern, Pensionskassen oder Stiftungseinrichtungen. Vermögensverwaltung wird von Banken,

auf
Diversifikation.
Die
Portfoliounterhaltung
erfolgt
durch
laufende
Überwachung,
Berichte
und
Anpassungen
an
Marktveränderungen.
Gebühren
richten
sich
typischerweise
nach
dem
Vermögenswert
oder
können
erfolgsabhängig
gestaltet
sein.
unabhängigen
Vermögensverwaltern
oder
Vermögensverwaltungsgesellschaften
angeboten.
Regulierung
variiert
je
nach
Rechtsordnung;
in
Deutschland
etwa
durch
BaFin
und
gewerberechtliche
Vorgaben,
mit
Transparenzpflichten
und
Offenlegung
von
Risiken
und
Gebühren.
Unterscheidung
zu
Vermögensberatung:
Bei
der
Beratung
erfolgt
keine
eigenständige
Anlageentscheidung,
während
die
Vermögensverwaltung
Entscheidungsmacht
umfasst.