geschäftsunfähig
Geschäftsunfähig bezeichnet im deutschen Zivilrecht den Zustand, in dem eine Person die rechtliche Bedeutung von Willenserklärungen nicht erfassen kann und daher keine rechtswirksamen Verträge oder sonstigen Rechtsgeschäfte abschließen kann. Die Folge ist, dass Willenserklärungen einer Geschäftsunfähigen in der Regel nicht wirksam sind und Rechtsgeschäfte dieser Person meist nicht rechtsgültig wirken. Die Rechtsordnung unterscheidet dabei zwischen völliger Geschäftsunfähigkeit und beschränkter Geschäftsfähigkeit, wobei letzteres vor allem Minderjährige betrifft und mit Einschränkungen verbunden ist.
Vollgeschäftsunfähigkeit trifft in der Praxis auf Minderjährige unter sieben Jahren sowie auf Personen mit dauerhafter, erheblicher
Folgen und Vertretung: Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen sind in der Regel nichtig. Ohne gesetzliche Vertretung bleiben Verträge
In der Praxis ist der Begriff eng verbunden mit Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, dem Schutz schutzbedürftiger Personen