rechtsgültig
Rechtsgültig ist ein deutscher Begriff, der beschreibt, dass etwas den rechtlichen Anforderungen genügt und vor dem Gesetz bindende Wirkung entfalten kann. Er wird verwendet, um zu kennzeichnen, dass eine Erklärung, ein Vertrag oder ein Dokument gemäß den einschlägigen Vorschriften gültig ist und durchsetzbar sein kann. Der Ausdruck ist nicht in allen Kontexten ein formaler Rechtsstatus; in vielen Fällen spricht man auch von Wirksamkeit oder Rechtskraft.
Anwendungsbereiche umfassen Verträge, Schriftstücke, Willenserklärungen und behördliche Entscheidungen. Für die Rechtsgültigkeit können zentrale Voraussetzungen erforderlich sein:
Unterschiedliche Begriffe zeigen Nuancen: Rechtsgültig bedeutet oft, dass etwas grundsätzlich dem Gesetz entspricht und durchsetzbar sein
Beispiele zeigen die Praxis: Ein Vertrag kann rechtsgültig sein, sobald alle formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt
Siehe auch: Wirksamkeit, Rechtskraft, Formvorschriften, Rechtswege.