Grundstücksgeschäften
Grundstücksgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, die Rechte an Grundstücken betreffen. Typische Transaktionen sind Kauf oder Verkauf von Grund, Boden und darauf befindlichen Gebäuden sowie die Bestellung oder Belastung dinglicher Rechte wie Grunddienstbarkeiten, Hypotheken oder Nießbrauch. Auch die Übertragung von Miteigentumsanteilen gehört dazu. Gegenstand solcher Geschäfte ist meist die Eigentumsübertragung oder die Veränderung der dinglichen Rechtslage am Grundstück. Die Rechtswirksamkeit hängt oft von formalen Anforderungen ab, die je nach Rechtsordnung variieren können.
Im deutschsprachigen Raum erfolgt der Abschluss von Grundstücksgeschäften in der Regel notariell beurkundet. Der Notar prüft
Risiken sind unbekannte Belastungen, fehlerhafte Grundbuchangaben oder unklare Rechtsverhältnisse. Eine sorgfältige Due Diligence, Titelrecherche und Prüfung