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Grundstücksgeschäften

Grundstücksgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, die Rechte an Grundstücken betreffen. Typische Transaktionen sind Kauf oder Verkauf von Grund, Boden und darauf befindlichen Gebäuden sowie die Bestellung oder Belastung dinglicher Rechte wie Grunddienstbarkeiten, Hypotheken oder Nießbrauch. Auch die Übertragung von Miteigentumsanteilen gehört dazu. Gegenstand solcher Geschäfte ist meist die Eigentumsübertragung oder die Veränderung der dinglichen Rechtslage am Grundstück. Die Rechtswirksamkeit hängt oft von formalen Anforderungen ab, die je nach Rechtsordnung variieren können.

Im deutschsprachigen Raum erfolgt der Abschluss von Grundstücksgeschäften in der Regel notariell beurkundet. Der Notar prüft

Risiken sind unbekannte Belastungen, fehlerhafte Grundbuchangaben oder unklare Rechtsverhältnisse. Eine sorgfältige Due Diligence, Titelrecherche und Prüfung

den
Grundbuchstand,
klärt
Lasten
und
Beschränkungen
und
bereitet
die
Auflassung
vor.
Die
Eigentumsübertragung
wird
erst
durch
Eintragung
im
Grundbuch
wirksam;
häufig
wird
eine
Auflassungsvormerkung
eingetragen,
um
den
künftigen
Erwerb
zu
sichern.
Nach
der
Beurkundung
folgen
Kaufpreiszahlung,
Übergabe
und
ggf.
Finanzierung
durch
eine
Bank.
Zu
den
Kosten
zählen
Notar-
und
Grundbuchgebühren,
Grunderwerbsteuer
sowie
ggf.
Maklerprovision.
Die
Grunderwerbsteuer
variiert
je
nach
Bundesland.
von
Grundbuchauszügen
ist
empfehlenswert.
Das
Grundbuch
bietet
Transparenz,
aber
Rechtsstreitigkeiten
bleiben
möglich.
In
der
Praxis
arbeiten
Käufer,
Verkäufer,
Notar,
Grundbuchamt
und
Banken
eng
zusammen,
um
Formvorschriften,
Fristen
und
die
Eintragung
sicherzustellen.