Grunddienstbarkeiten
Grunddienstbarkeiten, im deutschen Sachenrecht auch als dingliche Nutzungsrechte bezeichnet, sind Rechte, die das Eigentum an einem Grundstück (das belastete Grundstück) zugunsten eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) beschränken. Sie machen eine bestimmte Nutzung des belasteten Grundstücks für den Eigentümer dieses anderen Grundstücks möglich oder gestatten dem Eigentümer des belasteten Grundstücks eine Duldungspflicht. Grunddienstbarkeiten sind an das Grundstück gebunden und wirken auch gegen künftige Eigentümer, sobald sie in das Grundbuch eingetragen sind.
Grunddienstbarkeiten entstehen durch Rechtsgeschäft zwischen den Eigentümern oder durch gesetzliche Regelungen und müssen in das Grundbuch
Zu den häufigsten Grunddienstbarkeiten zählen Wegerechte (Zutritt oder Überquerung), Leitungsrechte zur Verlegung und Wartung von Versorgungsleitungen
Eine Grunddienstbarkeit kann durch Aufhebung, Ablauf oder Wegfall des berechtigten Interesses enden. Sie geht mit dem
Grunddienstbarkeiten schaffen klare Rechtsverhältnisse zwischen Grundstückseigentümern, sichern Nutzungsrechte langfristig und beeinflussen den Wert sowie die Verwertbarkeit