Schriftstücke
Schriftstücke bezeichnet im Archiv-, Rechts- und Verwaltungswesen allgemein alle in Schriftform erzeugten Dokumente, die bewahrt und bei Bedarf erneut gelesen werden können. Der Begriff umfasst private Schriftstücke wie Briefe, Verträge, Quittungen, Testamente sowie amtliche Schriftstücke wie behördliche Bescheide, notarielle Urkunden oder gerichtliche Verfügungen. Häufig wird zwischen privaten Schriftstücken und öffentlichen Schriftstücken unterschieden; letztere stammen von Behörden oder öffentlichen Ämtern und besitzen oft eine besondere Rechtsnatur.
In der Praxis dienen Schriftstücke als Beweismittel oder Instrumente der Rechtsfolgenbegründung. Ihre Rechtsgültigkeit hängt von Form,
Die Archivierung von Schriftstücken erfolgt in geordneten Sammlungen, oft mit Metadaten zu Entstehung, Verfasser, Aufbewahrungsfrist und
Siehe auch: Urkunde, Beweismittel, Archiv, Notar, eIDAS. Etymologisch leitet sich Schriftstück von Schrift und Stück ab