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Verwaltungswesen

Verwaltungswesen bezeichnet das System der staatlichen Organisation und der Prozesse, mit denen Gesetze umgesetzt, öffentliche Aufgaben erfüllt und Ressourcen verwaltet werden. Es umfasst Behörden und Verwaltungseinheiten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie deren administrative Abläufe.

Zu den zentralen Aufgaben gehören die Umsetzung von Rechtsvorschriften, die Erbringung von Dienstleistungen für Bürgerinnen und

Rechtliche Grundlage ist das Verwaltungsrecht sowie Verfassungs- und Europarecht. Wesentliche Grundsätze sind Gesetzmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung, Transparenz

Strukturell umfasst das Verwaltungswesen die öffentliche Verwaltung auf Bund, Länder und Kommunen sowie deren Sonderbehörden. Das

Historisch entwickelte sich das Verwaltungswesen aus vorindustriellen Strukturen hin zu einem modernen bürokratischen Staat; im 19.

Bürger,
die
Verwaltung
von
Finanzen
und
Personal,
Genehmigungen,
Regulierungen
sowie
Aufsicht
und
Kontrolle
öffentlicher
Aufgaben.
und
Rechtsweg.
Die
Verwaltung
folgt
typischerweise
einer
Aufbau-
und
einer
Linienorganisation,
in
der
Aufgaben
verteilt
und
Zuständigkeiten
festgelegt
sind.
Personal
besteht
aus
Beamtinnen
und
Beamten
sowie
Angestellten
des
öffentlichen
Dienstes;
zunehmend
stehen
Fachkräfte
in
der
Digitalisierung
und
im
Projektmanagement
im
Vordergrund.
und
20.
Jahrhundert
systematische
Reformen
stärkten
Rechtsstaatlichkeit,
Professionalität
und
Effizienz.
Gegenwärtig
stehen
Digitalisierung,
Bürgernähe,
Transparenz
und
demokratische
Rechenschaft
im
Fokus.