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Genehmigungen

Genehmigungen sind behördliche Erlaubnisse, bestimmte Handlungen, Vorhaben oder Nutzungen rechtlich zulässig zu machen. Sie werden von einer zuständigen Behörde erteilt, nachdem die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft und gegebenenfalls Auflagen festgelegt wurden. Genehmigungen können als Einzelgenehmigung, Allgemeingenehmigung oder als Betriebsgenehmigung ausgestaltet sein.

In vielen Rechtsordnungen bedarf es Genehmigungen für Bauvorhaben, Nutzungsänderungen, Umwelt- oder Immissionsschutz, gewerbliche Tätigkeiten, den Handel

Das Verfahren umfasst in der Regel einen Antrag, die Vorlage von Belegen, ggf. eine Prüfung durch verschiedene

Wichtige Beispiele sind die Baugenehmigung, die Betriebsgenehmigung, Umweltgenehmigungen, Handels- oder Export-/Importgenehmigungen sowie Arbeitserlaubnisse. Werden Genehmigungen nicht

Mit der Digitalisierung gewinnen Online-Anträge und digitale Bescheide an Bedeutung, wodurch Verfahren beschleunigt und transparenter gestaltet

mit
bestimmten
Gütern
sowie
den
Betrieb
bestimmter
Einrichtungen
oder
Anlagen.
Auch
im
Bereich
der
Verkehrsinfrastruktur,
des
Arbeitsrechts,
des
Gesundheitsschutzes
oder
der
Abfall-
und
Abwasserkontrollen
kommen
Genehmigungen
zum
Einsatz.
Die
konkrete
Notwendigkeit
hängt
von
nationalen
und
regionalen
Rechtsvorschriften
ab.
Fachbehörden,
Gebührenzahlung
und
eine
Fristsetzung
für
die
Entscheidung.
Je
nach
Rechtslage
können
Auflagen,
Aufschub,
vorläufige
Genehmigungen
oder
öffentliche
Beteiligungsverfahren
vorgeschrieben
sein.
Rechtsmittel
gegen
eine
ablehnende
oder
mit
Auflagen
versehene
Entscheidung
bestehen
meist
in
Form
von
Widerspruch
oder
Klage
vor
Verwaltungsgerichten.
eingeholt,
können
Verwarnungen,
Bußgelder,
Rückbaupflichten
oder
andere
zwangsweise
Maßnahmen
folgen.
werden
sollen.
Die
Regelungen
zu
Genehmigungen
unterscheiden
sich
je
nach
Staat,
Gebiet
und
Rechtskreis,
weshalb
eine
individuelle
Rechtsberatung
oft
sinnvoll
ist.