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Bauvorhaben

Bauvorhaben bezeichnet ein geplantes oder laufendes Bauprojekt, das typischerweise die Errichtung, Änderung oder den Abriss von Gebäuden oder infrastrukturellen Anlagen umfasst. Der Begriff wird im Bauwesen, in der Stadtplanung und in der Bauverwaltung verwendet und kann von einzelnen Gebäuden bis hin zu groß angelegten städtebaulichen Vorhaben reichen.

Zentrale Phasen eines Bauvorhabens umfassen die Vorplanung und Machbarkeitsuntersuchung, den Entwurf, die Prüfung und Genehmigung durch

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland unterliegt ein Bauvorhaben dem bauordnungsrechtlichen Genehmigungssystem. Wichtige Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB),

Typische Unterlagen und Nachweise umfassen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige, Lage- und Grundrisspläne, Bauzeichnungen, statische Nachweise, Brandschutz- und

Aus praktischer Sicht bestimmt die Genehmigung, ob das Vorhaben rechtssicher umgesetzt werden kann. Nach Erteilung der

die
zuständige
Behörde
(in
der
Regel
Bauantrag
oder
Bauanzeige),
Ausführung
und
Bauüberwachung
bis
zur
Fertigstellung
und
Abnahme.
die
jeweiligen
Landesbauordnungen
sowie
Bebauungs-
und
Flächennutzungspläne
der
Gemeinde.
Umwelt-
bzw.
Denkmalschutz,
Lärmschutz
und
Verkehrsanbindungen
können
weitere
Genehmigungsvoraussetzungen
darstellen.
Energiestatiken
sowie
Beschreibungen
zu
Materialien,
Bauablauf
und
gegebenenfalls
Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Genehmigung
folgen
Ausschreibung,
Vergabe,
Bauausführung,
Baukontrollen
und
schließlich
Abnahme
und
Übergabe.
Verzögerungen
oder
Abweichungen
können
rechtliche
Anpassungen
erforderlich
machen.