Arbeitserlaubnisse
Arbeitserlaubnisse sind rechtsverbindliche Genehmigungen, die es einer Person ermöglichen, eine Erwerbstätigkeit in einem Staat auszuüben. Sie dienen der Regulierung des Arbeitsmarktes, dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Durchsetzung von Einwanderungs- und Arbeitsgesetzen. Der Begriff wird vor allem in deutschsprachigen Ländern verwendet und kann je nach nationalem Recht unterschiedliche Instrumente bezeichnen.
In Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger in der Regel eine gesonderte Beschäftigungserlaubnis zusätzlich zur Aufenthaltserlaubnis; EU-, EWR- und
Ablauf: Der Arbeitgeber offeriert eine Stelle und der Antrag wird bei der zuständigen Behörde gestellt, in
Gültigkeit und Beschränkungen: Arbeitserlaubnisse sind in der Regel an eine konkrete Beschäftigung und einen Arbeitgeber gebunden,
Ausnahmen und Sanktionen: Kurze Aufenthalte, Praktika, Saison- oder Kulturarbeit können unter bestimmten Bedingungen ohne volle Arbeitserlaubnis