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Arbeitserlaubnisse

Arbeitserlaubnisse sind rechtsverbindliche Genehmigungen, die es einer Person ermöglichen, eine Erwerbstätigkeit in einem Staat auszuüben. Sie dienen der Regulierung des Arbeitsmarktes, dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Durchsetzung von Einwanderungs- und Arbeitsgesetzen. Der Begriff wird vor allem in deutschsprachigen Ländern verwendet und kann je nach nationalem Recht unterschiedliche Instrumente bezeichnen.

In Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger in der Regel eine gesonderte Beschäftigungserlaubnis zusätzlich zur Aufenthaltserlaubnis; EU-, EWR- und

Ablauf: Der Arbeitgeber offeriert eine Stelle und der Antrag wird bei der zuständigen Behörde gestellt, in

Gültigkeit und Beschränkungen: Arbeitserlaubnisse sind in der Regel an eine konkrete Beschäftigung und einen Arbeitgeber gebunden,

Ausnahmen und Sanktionen: Kurze Aufenthalte, Praktika, Saison- oder Kulturarbeit können unter bestimmten Bedingungen ohne volle Arbeitserlaubnis

Schweiz-Bürger
haben
grundsätzlich
das
Recht
zu
arbeiten,
ohne
eine
nationale
Arbeitserlaubnis
zu
benötigen.
Für
bestimmte
Gruppen
wie
Studierende,
Forschende
und
Hochqualifizierte
gibt
es
vereinfachte
Verfahren
oder
spezifische
Ausnahmeregelungen,
die
Arbeitszeitgrenzen
oder
Genehmigungsmodalitäten
betreffen.
Deutschland
typischerweise
bei
der
Bundesagentur
für
Arbeit
und
der
Ausländerbehörde.
Typische
Unterlagen
sind
Reisepass,
Arbeitsvertrag,
Nachweise
über
Qualifikationen
und
ggf.
Nachweis
über
Unterkunft
oder
eine
Arbeitsmarktvorausprüfung.
Die
Behörden
prüfen,
ob
eine
inländische
Arbeitskraft
verfügbar
ist
und
ob
der
Bewerber
die
Voraussetzungen
erfüllt.
besitzen
eine
befristete
Laufzeit
und
enden
mit
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
oder
bei
Verstößen.
Ein
Wechsel
des
Arbeitgebers
erfordert
oft
einen
neuen
Antrag.
Verlängerung
oder
Anpassung
der
Erlaubnis
ist
möglich,
sofern
weiter
die
Voraussetzungen
erfüllt
sind.
möglich
sein.
Arbeiten
ohne
gültige
Erlaubnis
kann
Bußgelder,
Ausweisung
oder
andere
Rechtsfolgen
nach
sich
ziehen.