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Nutzungen

Nutzungen bezeichnet im Deutschen die Mehrzahl des Substantivs Nutzung; es bedeutet das Verwenden oder Anwenden von etwas sowie das daraus resultierende Nutzenpotenzial. Der Begriff wird in vielen Bereichen verwendet, von alltäglicher Sprache bis zu juristischen, wirtschaftlichen und technologischen Kontexten. Eine Nutzung kann funktionale Anwendung eines Geräts, Nutzungsszwecke einer Ressource oder der Art und Weise, wie ein System benutzt wird, umfassen.

In dem deutschen Zivilrecht umfasst der Begriff häufig Nutzungsrechte an fremdem Eigentum, etwa das Recht, eine

Im Urheberrecht und in Lizenzverträgen bezeichnet Nutzung die erlaubte Verwendung eines Werks, etwa Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche

Im Bereich der Informationstechnologie umfasst Nutzung die Verarbeitung, Analyse und Weitergabe von Daten; Nutzungsbedingungen definieren, wer

Sache
zu
nutzen,
Gebrauch
zu
machen
oder
deren
Früchte
zu
ziehen.
Der
bekannteste
Fall
ist
das
Nießbrauchsrecht,
bei
dem
der
Berechtigte
die
Sache
nutzen
und
ihre
Früchte
behalten
darf,
während
der
Eigentümer
formell
Eigentümer
bleibt.
Nutzungen
können
vertraglich
oder
gesetzlich
näher
bestimmt
werden
und
enden
in
der
Regel
mit
dem
Ablauf
der
Fristen
oder
dem
Wegfall
der
Rechtsgrundlage.
Aufführung
oder
Bearbeitung.
Die
jeweiligen
Nutzungsrechte
werden
vertraglich
festgelegt,
einschließlich
räumlicher,
zeitlicher
und
inhaltlicher
Beschränkungen.
was
nutzen
darf.
Der
Begriff
Nutzungsdaten
bezeichnet
Daten,
die
das
Nutzungsverhalten
erfassen.