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Urheberrecht

Urheberrecht, auch bekannt als Urheber- und Verlagsrecht, ist ein Teil des Zivilrechts, das die Rechte von Urhebern an ihren kreativen Werken schützt. Es regelt die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung von literarischen, künstlerischen, musikalischen und anderen geistigen Schöpfungen. Die rechtlichen Grundlagen variieren je nach Land, wobei viele Staaten auf internationale Abkommen wie das Berner Übereinkommen für die Schutz der literarischen und künstlerischen Werke oder das WIPO-Urheberrechtsabkommen zurückgreifen.

In Deutschland ist das Urheberrecht hauptsächlich im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Es umfasst verschiedene Rechte, darunter das

Die Dauer des Urheberrechts beträgt in der Regel das Leben des Urhebers plus 70 Jahre. Nach Ablauf

Das Urheberrecht dient nicht nur dem Schutz der Urheber, sondern auch der Förderung der kulturellen Vielfalt

Recht
am
Werk
selbst
(Urheberrecht),
das
Recht
an
der
Vervielfältigung
(Vervielfältigungsrecht),
das
Recht
an
der
öffentlichen
Wiedergabe
(Verbreitungsrecht)
und
das
Recht
an
der
öffentlichen
Zugänglichmachung
(Veröffentlichungsrecht).
Diese
Rechte
sind
persönlich
und
nicht
vererbbar,
können
jedoch
durch
Lizenzverträge
an
Dritte
übertragen
werden.
dieser
Frist
fallen
die
Werke
in
den
öffentlichen
Bereich
und
können
ohne
Zustimmung
des
Urhebers
oder
seiner
Rechtsnachfolger
genutzt
werden.
Ausnahmen
und
Sonderregelungen
gelten
für
bestimmte
Werke
wie
Urheberwerke
aus
dem
öffentlichen
Leben
oder
Werke,
die
vor
dem
1.
Januar
1954
entstanden
sind.
und
des
geistigen
Eigentums.
Es
regelt
auch
die
Nutzung
von
Werken
durch
Dritte,
etwa
durch
Lizenzmodelle
wie
die
Creative
Commons-Lizenzen,
die
bestimmte
Nutzungsrechte
frei
geben,
ohne
die
Urheberrechte
vollständig
zu
verletzen.