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Urheberrechts

Urheberrecht ist ein Teil des geistigen Eigentumsrechts und schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Software und andere kreative Schöpfungen. Es umfasst literarische und künstlerische Werke, Musik, Filme, Programme und Datenbanken unter anderem. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werks und erfordert in der Regel keine Registrierung. Ziel ist es, dem Schöpfer Kontrolle über die Nutzung seiner Werke zu geben und so Kreativität und kulturelle Entwicklung zu fördern.

Der Urheber besitzt Verwertungsrechte, die ihm die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und die Erstellung von Bearbeitungen

Der wirtschaftliche Schutz gilt meist bis zum Lebensende des Urhebers zuzüglich einer bestimmten Nachlebensdauer; in vielen

International wird der Urheberrechtsschutz durch Abkommen wie die Berner Konvention und WIPO-Instrumente geregelt; nationale Gesetze passen

ermöglichen.
Daneben
stehen
ihm
Urheberpersönlichkeitsrechte
zu,
die
seine
persönliche
Verbindung
zum
Werk
sichern,
etwa
das
Recht
auf
Namensnennung
und
Schutz
gegen
entstellende
Änderungen.
Diese
persönlichen
Rechte
bestehen
in
der
Regel
unabhängig
vom
wirtschaftlichen
Schutz.
Rechtsordnungen
beträgt
sie
70
Jahre
nach
dem
Tod.
Für
anonym,
pseudonym
oder
anonymisierte
Werke
können
andere
Regeln
gelten.
Nach
Ablauf
der
Schutzfrist
gelangen
Werke
in
die
Gemeinfreiheit.
Es
gibt
auch
Schrankenregelungen,
Ausnahmen
und
Begrenzungen,
die
eine
begrenzte
Nutzung
ohne
Erlaubnis
erlauben,
etwa
Zitatrecht,
Kritik,
Privatkopien,
Lehre,
Forschung,
Bibliotheken
oder
Barrierefreiheit,
oft
mit
bestimmten
Bedingungen.
sich
diesen
Standards
an.
Im
digitalen
Zeitalter
beeinflussen
Technologien,
Plattformen
und
Lizenzmodelle
die
Nutzung,
Verwertung
und
Durchsetzung
des
Rechts,
wobei
Verwertungsgesellschaften
Lizenzen
und
Tantiemen
für
die
Nutzung
von
Werken
vermitteln.