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Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften (VGs) sind Organisationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die im Auftrag von Rechteinhabern Lizenzen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erteilen, Einnahmen aus Nutzungsrechten sammeln und diese an die Rechteinhaber verteilen. Sie vertreten häufig bestimmte Rechtskategorien, etwa musikalische Werke (Kompositionen und Texte), literarische Texte, Tonaufnahmen, Bildwerke oder Verlagsrechte. Durch Verbindung mit internationalen Netzwerken sichern sie auch die Rechte von ausländischen Künstlern im Inland.

In Deutschland gehören GEMA (Musikkompositionen und -texte, öffentliche Aufführung), VG Wort (Literatur- und Presseurheberrechte), VG Bild-Kunst

Die Verteilung der Gebühren erfolgt nach festgelegten Tarifen und Verteilungsschlüsseln, die Transparenzanforderungen unterliegen. Mitgliedschaft besteht in

Der rechtliche Rahmen variiert je nach Land; in Deutschland regelt das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) das Verhältnis zwischen

(Bildwerke)
und
VG
Musikedition
(Musikverlage)
zu
den
bekanntesten.
Daneben
verwaltet
die
Gesellschaft
zur
Verwertung
von
Leistungsschutzrechten
(GVL)
die
sogenannten
neighboring
rights.
Verwertungsgesellschaften
erteilen
Lizenzen
an
Nutzen
wie
Radiosender,
Streaming-Dienste,
Veranstalter,
Kultureinstitute,
Gaststätten
und
Verlage.
der
Regel
für
Rechteinhaber
oder
Verlage;
die
Organisationen
arbeiten
mit
Gremien,
Aufsichtsräten
und
regelmäßigen
Verteilungsberichten.
International
arbeiten
sie
durch
Abkommen
mit
ausländischen
Verwertungsgesellschaften,
damit
Rechteinhaber
auch
außerhalb
des
eigenen
Landes
Vergütungen
erhalten.
Verwertungsgesellschaften,
Nutzern
und
Rechteinhabern.
Verwertungsgesellschaften
stehen
oft
in
der
Kritik
hinsichtlich
Gebührenhöhe,
Transparenz
und
Verteilungsgenauigkeit,
bemühen
sich
jedoch
um
faire
Vergütung
und
Rechtsklarheit.