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Staaten

Staaten sind politische Gemeinschaften, die im Völkerrecht als souveräne Akteure auftreten. Sie verfügen über die Fähigkeit, innerhalb eines bestimmten Territoriums Gesetzgebung, Verwaltung und Sicherheit zu organisieren sowie außenpolitische Beziehungen zu führen. Nach dem verbreiteten Völkerrechtsverständnis erfüllen Staaten typischerweise vier Merkmale: permanentes Einwohner, definiertes Territorium, stabile Regierungsgewalt und die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen Staaten zu pflegen. In der Praxis können diese Kriterien unterschiedlich stark ausgeprägt sein, doch sie bilden denReferenzrahmen für staatliche Souveränität.

Staaten zeichnen sich durch Staatsgewalt aus, die sich in Exekutive, Legislative und Judikative gliedert. Sie haben

Formen von Staaten unterscheiden sich insbesondere durch ihre Organisationsstruktur. Unitarische Staaten zentralisieren Macht in einer zentralen

Historisch entwickelte sich das moderne Staatenverständnis im Zuge der Westfälischen Ordnung, der Dekolonisation und der fortlaufenden

die
Befugnis,
Gesetze
zu
erlassen,
Ordnung
zu
wahren
und
öffentliche
Dienste
bereitzustellen.
Politische
Akteure
im
Staat
können
Regierung,
Verwaltung
und
Sicherheitskräfte
umfassen,
während
die
Bevölkerung
als
Träger
der
Staatsangehörigkeit
in
Rechte
und
Pflichten
eingebunden
ist.
Regierung,
während
föderale
Staaten
Teilstaaten
oder
Gliedstaaten
besitzen,
die
eigene
Kompetenzen
haben.
Beispiele
sind
Deutschland
(Bundesstaat
mit
Ländern)
oder
die
Vereinigten
Staaten.
Staaten
arbeiten
im
internationalen
Kontext
durch
Diplomatie,
Verträge
und
offiziell
anerkannte
Beziehungen;
die
Anerkennung
durch
andere
Staaten
sowie
die
Mitgliedschaft
in
internationalen
Organisationen
sind
zentrale
Elemente
ihrer
Außenpolitik.
Ausgestaltung
von
Souveränität,
Staatlichkeit
und
Rechtsordnung.