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Staatlichkeit

Staatlichkeit bezeichnet die Fähigkeit und die formale Struktur einer politischen Gemeinschaft, als Staat zu handeln und zu bestehen. Sie umfasst die territoriale Ordnung, die rechtliche Rahmenordnung sowie die organisatorische Kapazität, öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Zentral ist die Kombination aus Souveränität und der gesellschaftlich anerkannten Legitimation dieses Regimes sowie die Fähigkeit, über das Territorium dominierende Regeln durchzusetzen.

Zu den Kernbestandteilen gehören die staatliche Autorität, das Monopol legitimer Gewaltanwendung, ein funktionsfähiges Rechts- und Justizsystem,

Der Begriff wird in der Politikwissenschaft genutzt, um Unterschiede zwischen starken, funktionierenden Staaten und fragilen oder

Staatlichkeit ist nicht identisch mit Staatsangehörigkeit oder Regierungselementen; sie bezeichnet vielmehr die strukturelle Fähigkeit und Bereitschaft

eine
steuer-
und
ressourcenmobilisierende
Verwaltung
sowie
die
Fähigkeit,
öffentliche
Sicherheit,
Infrastruktur
und
soziale
Leistungen
bereitzustellen.
Staatlichkeit
ist
somit
mehr
als
die
bloße
Existenz
einer
Regierung;
sie
beschreibt
die
strukturelle
Leistungsfähigkeit
und
Stabilität
eines
politischen
Systems.
scheiternden
Staaten
zu
beschreiben.
Er
spielt
eine
zentrale
Rolle
bei
Fragen
der
Staatbildung,
Transformation,
Grenzregime
und
internationaler
Anerkennung.
Staatlichkeit
kann
sich
im
Laufe
der
Zeit
verändern,
etwa
durch
Reformen,
Krisen
oder
äußere
Einflüsse,
und
ist
eng
verknüpft
mit
Fragen
der
Legitimation,
der
Rechtsstaatlichkeit
und
der
Fähigkeit,
die
Bevölkerung
zu
schützen
und
zu
integrieren.
eines
politischen
Systems,
als
zusammenhängender
Staat
zu
fungieren
und
seine
Funktionen
zu
erfüllen.