Regierungsgewalt
Regierungsgewalt bezeichnet im politischen System die befugte Gewalt zur Leitung und Verwaltung eines Staates; sie umfasst das Treffen politischer Entscheidungen, die Ausführung von Gesetzen sowie die Organisation und Leitung der öffentlichen Verwaltung.
In Deutschland ist die Regierungsgewalt eng mit der Gewaltenteilung verbunden: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierungsgewalt) und Judikative
Auf Landesebene verfügen die Regierungen der Länder über die Landesregierungsgewalt; Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin leitet die Regierung;
Kontrolle und Rechtsrahmen sichern die demokratische Legitimation der Regierungsgewalt: Der Bundestag übt parlamentarische Kontrolle aus, etwa
In verschiedenen Staaten kann der Begriff unterschiedliche Nuancen haben; grundsätzlich bezeichnet Regierungsgewalt die tatsächliche Ausübung der