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Regierungsgewalt

Regierungsgewalt bezeichnet im politischen System die befugte Gewalt zur Leitung und Verwaltung eines Staates; sie umfasst das Treffen politischer Entscheidungen, die Ausführung von Gesetzen sowie die Organisation und Leitung der öffentlichen Verwaltung.

In Deutschland ist die Regierungsgewalt eng mit der Gewaltenteilung verbunden: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierungsgewalt) und Judikative

Auf Landesebene verfügen die Regierungen der Länder über die Landesregierungsgewalt; Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin leitet die Regierung;

Kontrolle und Rechtsrahmen sichern die demokratische Legitimation der Regierungsgewalt: Der Bundestag übt parlamentarische Kontrolle aus, etwa

In verschiedenen Staaten kann der Begriff unterschiedliche Nuancen haben; grundsätzlich bezeichnet Regierungsgewalt die tatsächliche Ausübung der

(Rechtsprechung).
Die
Bundesregierung
besteht
aus
dem
Bundeskanzler
bzw.
der
Bundeskanzlerin
und
den
Bundesministern;
der
Kanzler
bestimmt
Richtlinien
der
Politik,
führt
Regierungsgeschäfte
und
verantwortet
die
politische
Gesamtleitung,
während
die
Minister
die
Ministerien
leiten
und
Gesetze
im
Behördenbetrieb
umsetzen.
sie
setzen
Landesgesetze
um
und
verwalten
Bereiche
wie
Bildung,
Inneres,
Polizei,
Kultur
und
Rechtsverwaltung.
Die
kommunale
Verwaltung
folgt
ebenfalls
staatlicher
Vorgabe,
aber
in
eigener
Organisationsform
und
mit
eigener
Zuständigkeit
in
vielen
Bereichen.
durch
Ausschüsse,
Debatten
und
Anfragen;
Vertrauensfragen
oder
konstruktives
Misstrauensvotum
können
eine
Regierung
absetzen.
Verfassungsrechtliche
Vorgaben
im
Grundgesetz
und
in
Landesverfassungen
setzen
Grenzen
und
schützen
Grundrechte;
Verfassungsgerichte
prüfen
Rechtskonformität
von
Gesetzen
und
Regierungshandeln.
Regierungsherrschaft
innerhalb
verfassungsrechtlicher
Grenzen
und
bleibt
damit
Kernbestandteil
des
demokratischen
Staatswesens.