Regierungsgeschäfte
Regierungsgeschäfte bezeichnet den laufenden Betrieb und die Entscheidungsprozesse der Exekutive eines Staates. Im engeren Sinn umfasst der Begriff die Entwicklung politischer Richtlinien, die Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen, die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, die Verwaltung des öffentlichen Haushalts sowie die Organisation des Regierungsbetriebs. Ziel ist eine koordinierte und effiziente Umsetzung der Regierungspolitik.
Zu den typischen Aufgaben gehören die Koordination zwischen Ministerien, die Vorbereitung von Kabinett- oder Ministerratsentscheidungen, die
Akteure und Kontrollmechanismen umfassen Ministerinnen und Minister, den Regierungschef bzw. das Kabinett, Staatssekretäre sowie die Ministersach-
Der Begriff steht in Verhältnis zu anderen Regierungsebenen und Funktionen. In föderalen Systemen erfolgt Verteilung und