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Regierungsgeschäfte

Regierungsgeschäfte bezeichnet den laufenden Betrieb und die Entscheidungsprozesse der Exekutive eines Staates. Im engeren Sinn umfasst der Begriff die Entwicklung politischer Richtlinien, die Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen, die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, die Verwaltung des öffentlichen Haushalts sowie die Organisation des Regierungsbetriebs. Ziel ist eine koordinierte und effiziente Umsetzung der Regierungspolitik.

Zu den typischen Aufgaben gehören die Koordination zwischen Ministerien, die Vorbereitung von Kabinett- oder Ministerratsentscheidungen, die

Akteure und Kontrollmechanismen umfassen Ministerinnen und Minister, den Regierungschef bzw. das Kabinett, Staatssekretäre sowie die Ministersach-

Der Begriff steht in Verhältnis zu anderen Regierungsebenen und Funktionen. In föderalen Systemen erfolgt Verteilung und

Personal-
und
Ressourcenplanung
sowie
die
Verwaltung
des
täglichen
Verwaltungsbetriebs.
Weitere
wesentliche
Bereiche
sind
die
Kommunikation
nach
innen
und
außen,
das
Krisenmanagement,
die
Umsetzung
von
Beschlüssen
in
Verwaltungshandeln
und
die
Überwachung
von
Projekten
und
Programmen.
und
Fachabteilungen.
Die
Rechenschaftspflicht
wird
durch
Parlamente,
Ausschüsse,
Rechnungshöfe,
Informationsfreiheitsgesetze
und
öffentliche
Berichterstattung
gewährleistet.
Transparenz
ist
in
vielen
Staaten
eine
zentrale
Anforderung.
Koordination
zwischen
Bund,
Ländern
oder
Regionen.
Regierungsgeschäfte
unterscheiden
sich
von
der
Rechtssetzung
durch
das
Parlament
und
von
gerichtlicher
Rechtsprechung;
sie
betreffen
primär
die
operativen
und
administrativen
Abläufe
der
Exekutive.