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Informationsfreiheitsgesetze

Informationsfreiheitsgesetze (IFG) umfassen Rechtsvorschriften, die das Recht von Bürger*innen auf Zugang zu behördlichen Informationen regeln. Ziel ist es, Transparenz staatlichen Handelns zu fördern, das parlamentarische Kontrollrecht zu stärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Verwaltung und Politik zu erhöhen. Die Gesetze gelten in der Regel für Dokumente, die von öffentlichen Stellen erstellt, empfangen oder verwaltet werden, und verpflichten diese zur Herausgabe, sofern keine gesetzlich geregelten Schranken bestehen.

Das erste moderne Informationsfreiheitsgesetz wurde 1966 in den USA verabschiedet (Freedom of Information Act). In Deutschland

Typische Ausnahmeregelungen betreffen personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitsinteressen, diplomatische Beziehungen oder laufende Gerichtsverfahren. Antragsteller können Entscheidungen

Die Praxis hat zu einer zunehmenden Nutzung von IFG durch Journalist*innen, Forschende und Zivilgesellschaft geführt. Kritiker

trat
das
Bundesinformationsfreiheitsgesetz
2005
in
Kraft,
gefolgt
von
entsprechenden
Landesgesetzen.
Österreich
führte
2004
ein
entsprechendes
Gesetz
ein,
das
2014
novelliert
wurde.
Die
Schweiz
hat
seit
2004
ein
Bundesgesetz
über
das
Öffentlichkeitsprinzip,
das
den
Zugang
zu
Bundesunterlagen
regelt,
während
die
Kantone
eigene
Regelungen
besitzen.
der
Behörde
gerichtlich
überprüfen
lassen;
die
meisten
Länder
sehen
Fristen
von
vier
bis
sechs
Wochen
für
die
Bearbeitung
von
Anfragen
vor.
bemängeln
jedoch,
dass
administrative
Auflagen,
zu
enge
Ausnahmeregelungen
und
unzureichende
Durchsetzungsmechanismen
den
Zugang
in
der
Realität
einschränken
können.
Internationale
Vergleiche
zeigen,
dass
die
Wirksamkeit
von
Informationsfreiheitsgesetzen
stark
von
politischer
Kultur
und
institutioneller
Unabhängigkeit
abhängt.
Ongoing
reforms
aim
to
simplify
procedures,
expand
digital
access,
and
strengthen
oversight
bodies
to
ensure
the
intended
transparency.