Völkerrechtsverständnis
Völkerrechtssubjekte sind Akteure im Völkerrecht, die über Völkerrechtspersönlichkeit verfügen. Das bedeutet, sie sind fähig, Rechte und Pflichten nach dem Völkerrecht zu haben, und sie können an völkerrechtlichen Beziehungen teilnehmen. Traditionell galten ausschließlich Staaten als Völkerrechtssubjekte. Ihre Souveränität und die Fähigkeit, internationale Verträge abzuschließen und diplomatische Beziehungen zu unterhalten, machen sie zu zentralen Akteuren.
In der modernen Völkerrechtsentwicklung haben sich jedoch weitere Völkerrechtssubjekte herausgebildet. Internationale Organisationen, wie die Vereinten Nationen
Auch Individuen können unter bestimmten Umständen als Völkerrechtssubjekte betrachtet werden, insbesondere im Bereich des internationalen Menschenrechtsschutzes