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Rechtssystem

Ein Rechtssystem bezeichnet das Gesamtsystem aus Rechtsnormen, Institutionen und Verfahren, das das Verhalten in einer Gesellschaft regelt, Streitigkeiten klärt und die Durchsetzung von Rechten sicherstellt. Es bildet den Rahmen dafür, wie Gesetze entstehen, angewendet werden und wie Konflikte gelöst werden.

Es umfasst die Quellentexte des Rechts: Verfassungen, Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung und Gewohnheitsrecht; die Organisation der Normsetzung

Zentrale Funktionen sind die Festlegung verbindlicher Normen, die Ordnung des Verhaltens, die Lösung von Streitigkeiten und

Wert- und Prinzipienrahmen eines Rechtssystems basieren auf Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Gleichheit vor dem Gesetz, Rechtsicherheit und dem

In vielen Ländern existieren unterschiedliche Traditionen; einige Systeme folgen stärker dem zivilrechtlichen Ansatz mit codebasierter Gesetzgebung,

(Legislative),
der
Rechtsdurchsetzung
(Exekutive)
und
der
Rechtsprechung
(Judikative),
sowie
die
wichtigsten
Rechtsberufe
wie
Richter,
Staatsanwälte,
Rechtsanwälte
und
Notare.
die
Durchsetzung
von
Rechtsansprüchen.
Rechtswege
umfassen
Zivil-,
Straf-
und
Verwaltungsverfahren,
Instanzen
wie
Gerichte
unterschiedlicher
Stufen,
Rechtsmittel
wie
Berufungen
und
Vollstreckungsverfahren.
Zugang
zur
Justiz
für
alle.
Die
konkrete
Ausgestaltung
kann
je
nach
Staat
variieren,
beeinflusst
durch
historische
Traditionen,
Kultur
und
politische
Struktur.
andere
dem
common-law-System,
das
stark
auf
Präzedenzfällen
aufbaut.
Moderne
Rechtssystem
integrieren
oft
Elemente
beider
Ansätze
und
berücksichtigen
internationale
Rechtsnormen
sowie
supranationale
Regelwerke.