Völkerrechtssubjekte
Völkerrechtssubjekte bezeichnet Akteure, denen im Völkerrecht Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit auf internationaler Ebene zugesprochen wird. Ihre zentrale Funktion besteht darin, Rechte zu erwerben, Pflichten zu übernehmen und eigenständig im internationalen Verkehr zu handeln. Klassisch unterscheiden Völkerrechtslehre Staaten und internationale Organisationen als Hauptsubjekte; daneben existieren weitere Akteure mit je nach Rechtsordnung eingeschränkter Rechtsfähigkeit, insbesondere Individuen und juristische Personen in bestimmten Kontexten.
Staaten sind die wichtigsten Subjekte des Völkerrechts. Ihre Rechtsfähigkeit ergibt sich aus der faktischen Gleichordnung der
Internationale Organisationen (IOs) entstehen durch Verträge und besitzen eine eigenständige internationale Rechtsfähigkeit. Sie können hinreichend Subjektkompetenzen
Andere Akteure: Individuen verfügen in spezifischen Rechtsgebieten über begrenzte internationale Rechtsfähigkeit, insbesondere im humanitären Völkerrecht und