Eigentümer
Eigentümer ist der Rechtsbegriff für die Person, der das Eigentum an einer Sache zusteht. Eigentum ist das umfassendste dingliche Rechtsgut im Privatrecht: Der Eigentümer besitzt die Verfügungsgewalt über die Sache, darf sie nutzen, verändern, veräußern oder belasten, soweit gesetzliche Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen oder dingliche Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Eigentum gibt dem Eigentümer einen starken Rechtsanspruch gegen jedermann, der die Sache unbefugt beeinträchtigt.
Der Umfang des Eigentumsunterliegt rechtlichen Grenzen und Pflichten. Dazu gehören etwa gesetzliche Vorschriften zur Nutzung, Unterhaltspflichten,
Erwerb und Übertragung von Eigentum erfolgen durch Rechtsgeschäft oder gesetzliche Erwerbsarten. Eigentum an beweglichen Sachen wird
Der Begriff unterscheidet sich vom Besitz, bei dem eine Sache zwar physisch in Kontrolle ist, aber kein