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Anteile

Anteile bezeichnet in der Wirtschaft einen Teil des Ganzen, der in Prozent oder Bruchteilen ausgedrückt wird. Im betrieblichen Kontext steht der Anteil für das Eigentums- oder Beteiligungsverhältnis an einem Unternehmen, an Vermögenswerten oder an einem Fonds. Finanzwirtschaftlich unterscheiden sich Anteile je nach Rechtsform und Anwendungsfall.

In Aktiengesellschaften werden Anteile in Form von Aktien gehalten. Wer Aktien besitzt, ist anteilsmäßig am Grundkapital

Arten von Anteilen: Kapitalanteile geben das Eigentum am Unternehmen wieder; Gewinnanteile beziehen sich auf den Anspruch

Übertragung: Der Erwerb von Anteilen erfolgt durch Kauf oder Schenkung; bei Aktien erfolgt der Eigentumsübergang durch

Beispiele und Bedeutung: Ein einzelner Anteil entspricht 1 Prozent des Grundkapitals einer Gesellschaft; Mehrheitsanteile ermöglichen Controlling.

beteiligt,
hat
in
der
Regel
Anspruch
auf
Dividenden
und,
abhängig
von
der
Art
der
Aktie,
Stimmrechte
in
der
Hauptversammlung.
In
einer
GmbH
sprechen
die
sogenannten
Gesellschaftsanteile
vom
Anteil
am
Stammkapital;
deren
Übertragung
kann
satzungsgemäß
eingeschränkt
sein
und
erfordert
oft
Zustimmung
der
übrigen
Gesellschafter.
auf
Gewinnbeteiligung;
Stimmanteile
bestimmen
das
Stimmrecht.
Anlegerfonds
oder
Investmentfonds
veräußern
Fondsanteile,
die
dem
Anteil
am
Fondsvermögen
entsprechen.
In
der
Bilanz
wird
der
Anteil
am
Eigenkapital
als
Eigenkapitalanteil
ausgewiesen;
bei
Banken
oder
Versicherungen
kann
auch
der
Fremdkapitalanteil
relevant
sein.
Übertragung
der
Aktien;
bei
GmbH-Anteilen
sind
notarielle
Beurkundung
und
Zustimmung
in
der
Satzung
erforderlich.
Insgesamt
sind
Anteile
grundlegende
Begriffe
der
Beteiligungs-
und
Kapitalstruktur
von
Unternehmen
und
Finanzprodukten
und
entscheidend
für
Rechte,
Pflichten
und
Gewinnverteilung
der
Anteilseigner.