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Gewinnbeteiligung

Gewinnbeteiligung bezeichnet die Weitergabe eines Teils des Gewinns eines Unternehmens an bestimmte Anspruchsberechtigte, in der Praxis meist Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Ziel ist es, die Interessen der Belegschaft mit den Unternehmenszielen in Einklang zu bringen und die Leistungsbereitschaft zu erhöhen.

Formen der Gewinnbeteiligung reichen von kollektiv vereinbarten, variablen Bonuszahlungen bis hin zu vertraglich geregelten Ausschüttungen an

Rechtlich handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, die durch Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt wird.

Vorteile einer Gewinnbeteiligung liegen in der Motivation, Mitarbeiterbindung und erhöhter Transparenz der Vergütungsstrukturen. Risiken bestehen in

Gesellschafter
oder
Mitarbeiter.
Häufige
Varianten
sind
jährliche
Sonder-
oder
Umsatz-/Erfolgsboni,
ein
prozentualer
Anteil
am
Jahresüberschuss,
oder
eine
Beteiligung
am
Gewinn
eines
bestimmten
Geschäftsbereichs.
In
vielen
Unternehmen
wird
die
Gewinnbeteiligung
an
Zielerreichung,
Unternehmenskennzahlen
oder
individuellen
Leistungsbeurteilungen
geknüpft.
Die
steuerliche
und
sozialversicherungsrechtliche
Behandlung
entspricht
in
der
Regel
der
Bezahlung
von
Arbeitsentgelt;
je
nach
Ausgestaltung
können
Zuwendungen
steuerlich
begünstigt
oder
als
Lohnbestandteil
behandelt
werden.
potenzieller
Ungleichheit,
der
Abhängigkeit
vom
Geschäftsergebnis
und
möglicher
Verzögerung
oder
Unverlässlichkeit
der
Zahlungen.
Unternehmen
sollten
klare
Kriterien,
Berechnungsgrundlagen
und
zeitliche
Verankerung
der
Beteiligung
schaffen.