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Arbeitsentgelt

Arbeitsentgelt bezeichnet die Vergütung, die ein Arbeitnehmer für geleistete Arbeit erhält. Es ist der Oberbegriff für alle Formen der Entlohnung, unabhängig von der Rechtsform des Arbeitsverhältnisses.

Zu den typischen Bestandteilen gehören Grundlohn oder Gehalt, Zuschläge (Nacht-, Sonntags-, Schichtzulagen), Prämien, Provisionen, Überstundenvergütung, Reisekostenerstattungen

In der Praxis wird zwischen Bruttoarbeitsentgelt und Netto-Arbeitsentgelt unterschieden. Bruttoarbeitsentgelt bezeichnet die Vergütung vor Abzügen; Netto-Arbeitsentgelt

Der Begriff spielt eine zentrale Rolle im Steuer- und Sozialrecht. In Deutschland bildet das Arbeitsentgelt die

In Tarifverträgen, Arbeitsverträgen und betrieblichen Vereinbarungen regeln sich Höhe, Form und Zuschläge des Arbeitsentgelts. Arbeitgeber nutzen

und
geldwerte
Vorteile
wie
Firmenwagen,
Unterkunft
oder
andere
benefits.
Nicht
alle
Bestandteile
müssen
steuerlich
oder
sozialversicherungsrechtlich
gleich
behandelt
werden;
in
der
Praxis
können
bestimmte
Bezüge
steuerfrei
oder
sozialversicherungsfrei
sein,
je
nach
geltender
Rechtslage.
ergibt
sich
nach
Lohnsteuer,
Sozialversicherungsbeiträgen
und
weiteren
Abzügen.
Die
Abrechnung
erfolgt
in
der
Gehalts-
oder
Lohnabrechnung
und
dient
als
Grundlage
der
Auszahlung.
Basis
für
Abgaben
wie
Einkommensteuer,
Kranken-,
Renten-,
Arbeitslosen-
und
Pflegeversicherung.
Teile
des
Arbeitsentgelts
können
je
nach
gesetzlicher
Regelung
steuerfrei
oder
sozialversicherungsfrei
bleiben;
maßgeblich
sind
die
jeweiligen
Vorschriften
und
Grenzwerte.
das
Entgelt
auch
für
Personalplanung,
Vergütungsverhandlungen
und
Entgelttransparenz.
Grundsätzlich
bestimmt
rechtlicher
und
wirtschaftlicher
Kontext,
wie
das
Arbeitsentgelt
ermittelt
und
ausgezahlt
wird.